Elektronische Krankschreibung
Kasse meldet positives Echo auf eAU
Seit 2018 können einige TK-Versicherte die Krankschreibung digital übermitteln. Das Projekt läuft gut.
Veröffentlicht:Hamburg. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird zunehmend beliebter. Seit Start eines TK-Projektes sind 165.000 Krankschreibungen in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg übermittelt worden. Dies berichtet die Landesvertretung der TK Hamburg. In der Hansestadt sind seit Start im Jahr 2018 insgesamt 15.000 digitale Bescheinigungen bei der Krankenkasse eingegangen.
Die Kasse wertet die Zahlen als „großen Erfolg“. Gestartet war das Projekt 2017 in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zogen nach. Hamburgs TK-Chefin Maren Puttfarcken sieht für alle Beteiligten Vorteile in der digitalen AU, weil der Ablauf sich auf weniger Arbeitsschritte beschränkt und weil die Versicherten sich auf ihre Genesung konzentrieren könnten. Laut TK könnten durch den Einsatz der digitalen AU bundesweit 255 Millionen Bescheinigungen in Papierform wegfallen und damit mehrere Tonnen Papier eingespart werden. Bislang musste jeweils eine Ausfertigung der Papierbescheinigung zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse geschickt werden, eine dritte Ausfertigung behielt der arbeitsunfähige Patient. Bei der digitalen Variante übermittelt der Arzt die AU elektronisch an die Krankenkasse. Auch der AU-Durchschlag muss nicht mehr postalisch eingereicht werden, wenn der Patient der elektronischen Übermittlung in der Praxis zustimmt. Arbeitnehmer müssen sich also nur noch telefonisch beim Arbeitgeber krank melden. Allerdings ist die Zahl der teilnehmenden Arbeitgeber bislang noch überschaubar. Neben der TK selbst beteiligt sich mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) der größte Arbeitgeber im Norden mit mehr als 10.000 Beschäftigten.
Auch andere Krankenkassen halten die digitale AU für zeitgemäß. Mehrere AOKen wie etwa die AOK Nordwest werben auf ihren Websites bei ihren Versicherten für die elektronische Variante. Die Barmer bezeichnete die digitale AU im vergangenen Jahr als „wichtigen Schritt zur Modernisierung und Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen“. Die Kasse kritisierte aber, dass der Gesetzgeber die für eine flächendeckende Einführung erforderlichen Schritte nicht schnell genug und nicht einheitlich vorgegeben habe.
Laut TSVG sollen die AU-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Die Übermittlung von Arzt zum Arbeitgeber ist dagegen im Bürokratieentlastungsgesetz geregelt.