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Kasse muss nicht für Foto zahlen

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MAINZ. Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für das Passfoto auf der elektronischen Gesundheitskarte nicht erstatten. Das Gesetz sieht dies schlicht nicht vor, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem veröffentlichten Beschluss entschied.

Damit wies das LSG einen Versicherten ab, der von seiner Krankenkasse für die Beschaffung des für die elektronische Gesundheitskarte erforderlichen Passfotos Kosten in Höhe von 24,40 Euro erstattet haben wollte.

Laut Gesetz sollten Krankenkassen den Übergang zur elektronischen Kommunikation unterstützen. Daher sei es "recht und billig", wenn sie auch die Kosten des Passfotos tragen.

Wie nun das LSG Mainz entschied, sind die Kassen jedoch nur verpflichtet, die Krankenversichertenkarte erstmalig und bei Versicherungsbeginn kostenfrei auszugeben. Für die Übernahme weiterer Kosten, etwa für das Passfoto, fehle es an einer rechtlichen Grundlage. (mwo)

LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 32/14 NZB

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