E-Health-Gesetz

Kassen geht Pauschale für Ärzte zu weit

Die geplante finanzielle Förderung des elektronischen Arztbriefes könnte für neuen Streit beim E-Card-Projekt sorgen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die Regierung will Telemedizin mit dem geplanten E-Health-Gesetz vorantreiben.

Die Regierung will Telemedizin mit dem geplanten E-Health-Gesetz vorantreiben.

© Yanik Chauvin / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Die große Koalition hat mit ihrem ersten Entwurf für ein E-Health-Gesetz anscheinend den richtigen Nerv getroffen - zumindest was die Grundzüge des Entwurfes anbelangt. Große Einigkeit besteht bei Kassen und KBV darin, dass die nun gesetzten Fristen für bestimmte Anwendungen und für alle Beteiligten der richtige Weg sind.

"Wir sehen durchaus positiv, dass im Entwurf Mehrwertanwendungen enthalten sind, bei deren Umsetzung auch die Krankenkassen zeitliche Fristen gesetzt bekommen", sagt KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kassen die von der Ärzteschaft dringend geforderten Mehrwerte bisher sehr zurückhaltend angegangen seien. "Es kann nicht sein, dass ausschließlich der Versichertenstammdatenabgleich in den Praxen landet", so Stahl weiter.

Dennoch wird dies die erste Anwendung der Gesundheitskarte und ihrer Telematikinfrastruktur bleiben. Wie berichtet, soll die gematik laut Gesetzentwurf dafür Sorge tragen, dass die Infrastruktur für den sicheren Abgleich der Versichertenstammdaten bis 30. Juni 2016 bundesweit zum Einsatz bereitsteht.

Ärzten droht Kürzung beim Honorar

Wenn nicht, drohen Kassen und KBV als Gesellschafter der gematik Kürzungen in ihrem Haushalt. Gleiches droht allerdings auch den Ärzten, wenn sie sich dem Online-Abgleich verweigern. Sie erhalten aber nach dem Entwurf eine Übergangsfrist bis Juli 2018, ab dann muss der Abgleich laufen.

Ärzten, die ab dann die Prüfung der Versichertenstammdaten nicht durchführen, wird ihr vertragsärztliches Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Solange, bis sie sich einsichtig zeigen.

Kein Wunder also, dass auch von Kassenseite positive Stimmen zum Gesetzentwurf kommen: "Klare Fristen und auch die Einführung von Sanktionen können diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub geben", sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Der GKV-Spitzenverband hält die Vorgaben ebenfalls für "ein gutes Signal".

Neuen Streit könnte es allerdings um die geplante Pauschale für die Übersendung von elektronischen Briefen durch Ärzte geben. Die Ärzte sollen 55 Cent je Übermittlung erhalten. "Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen - Tätigkeiten, die ansonsten aufwändig in Papierform erfolgen müssen - nun extra vergütet werden sollen", erklärt Elsner.

Auch der GKV-Spitzenverband sieht durch solche Regelungen die Gefahr gegeben, dass "die Beitragszahler über Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden". Zumal für die Ärzte keine Sanktionen folgten, wenn sie nicht per E-Arztbrief kommunizieren.

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Kommentare
Stefan Möllers 16.01.201510:16 Uhr

Geld für eMails?

Es ist schon eine komische Welt in der Ärzte für etwas bezahlt werden sollen, das die ganze Welt nutzt und nicht einen Cent dafür zusätzlich vergütet bekommt. Es wird Zeit, dass die Ärztschaft im 21. Jahrhundert ankommt!

Dr. Johannes Hupfer 16.01.201507:48 Uhr

Arztbrief ?

Aktuell vergüten gesetzliche Krankenkassen gerade mal das Porto.

Kosten für Schreibkraft,Brief und Papier gehen zu Lasten des Kassenarztes.

Jetzt gibt es Diskussionen über 55 Cent.
Absolute Lachnummer fürs Kabarett.
Nur weiter so!

Erwin Bader 16.01.201507:07 Uhr

Gilt denn die ärztliche Schweigepflicht jetzt schon für Arztbriefe von Arzt zu Arzt?

Kein Wunder, dass Haus- und Fachärzte oft gar nicht miteinander reden. Deshalb also ist unser Gesundheitswesen so unkoordiniert!

Ich vermute mal, dass die Juristen durchaus eine Meinung haben. Und zwar eine andere als mancher Leserkommentarschreiber.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 15.01.201523:37 Uhr

die Preisgabe von sensiblen Patientendaten muss doch aber belohnt werden.

Haben den die Juristen dazu keine Meinung? (ärztliche Schweigepflicht)

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