Rheinland-Pfalz

Kassenchefin bekennt sich zur Telemedizin

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BAD KREUZNACH. Gerade in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz könnte die Telemedizin richtungsweisende Ansätze bieten, sich den Herausforderungen des Demografie-Wandels zu stellen. Davon gab sich die rheinland-pfälzische TK-Chefin Anneliese Bodemar vor Kurzem in Bad Kreuznach auf einer gemeinsamen Veranstaltung der TK mit der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) überzeugt.

Die Telemedizin zeige Wege auf, wie sich Patient und Leistungserbringer in Sekundenschnelle über diagnostische und therapeutische Fragen austauschen können, ganz gleich, wie weit sie voneinander entfernt seien.

"Wir sind davon überzeugt, dass die Telemedizin einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, eine qualitativ hochwertige, medizinische Versorgung zu sichern", betonte Bodemar. "Aufgrund einer Studie wissen wir beispielsweise, dass rund 90 Prozent der älteren Menschen im Alter zu Hause leben wollen. Dank telemedizinischer Entwicklungen ist es sehr realistisch, dass diesem Wunsch in vielen Fällen entsprochen werden kann."

Schon jetzt sei es möglich, mit Hilfe des Telemonitorings Menschen, die beispielsweise an einer Herzinsuffizienz litten, so zuverlässig zu beobachten, dass das betreuende telemedizinische Zentrum im Notfall, schnelle Hilfe vor Ort organisieren könne.

Krankenhauseinweisungen zur Überwachung kritischer Patienten würden folglich reduziert, und Patienten könnten oft zu Hause bleiben. "Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, ist Telemedizin ein großer Hoffnungsträger", betonte Bodemar.

Mit Blick auf mögliche Sorgen niedergelassener Vertragsärzte versicherte die Kassenfunktionärin, dass die Telemedizin für die Krankenversicherung keine Alternative zur ambulanten ärztlichen Versorgung darstelle, sondern eine komplementäre Funktion ausüben solle.

"Für die TK lohnt es sich daher ganz sicher, in Telemedizin zu investieren. Doch diese technischen Hilfsmittel sind stets als Ergänzung und Unterstützung gedacht und nicht, um ärztliches oder medizinisches Fachpersonal zu ersetzen", hob Bodemar hervor.

Auch sei es nun zunächst einmal wichtig, gesetzliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Telemedizin auftun, zu klären: "Nicht nur muss der Nutzen für die Patienten innerhalb eines sinnvollen wirtschaftlichen Rahmens, hinlänglich belegt sein. Es gilt auch noch, rechtliche Fragestellungen, wie beispielsweise die des Datenschutzes oder des Fernbehandlungsverbotes, zu klären." (maw)

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