Fehlverhalten

Kassenleistungen privat liquidiert? Regierung will sich das mal ansehen

Der Bundestagsabgeordnete und Neurologe Dr. Armin Grau will wissen, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, der-Vermarktung von Kassen- als Selbstzahlerleistungen einen Riegel vorzuschieben.

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Berlin. Leistungen des GKV-Katalogs als Privatleistungen anzubieten, verstößt gegen vertragsärztliche Pflichten. Ende vorigen Jahres hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Patientenbefragung veröffentlicht, die zwar keine Rückschlüsse auf das Ausmaß solcher Pflichtverstöße zuließ. Zumindest aber den Eindruck vermittelte, dass es sich dabei keineswegs nur um eine Marginalie handeln könnte. Der Bundesregierung liegen allerdings „derzeit keine validen Erkenntnisse vor, die in dieser Hinsicht ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten aufzeigen“, heißt es jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Dr. Armin Grau in gleicher Sache.

Gleichwohl sei beabsichtigt, heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge (CDU) „zur Klärung dieser Fragestellung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie den für die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder in den Austausch zu gehen“. Anschließend könnten „erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen geprüft werden“, so Sorge weiter.

Wachsender Klärungsbedarf

Im Wortlaut der entscheidenden Passagen nahezu identisch hatte Sorge unlängst bereits eine Anfrage der Grünen-Fraktion zur Terminvergabe gegen Gebühr beantwortet.. Aktuell scheint demnach das Ministerium mit wachsendem Klärungsbedarf in Sachen vertragsärztlicher Pflichterfüllung konfrontiert. Auf die in Graus Anfrage ausdrücklich erwähnten Beispiele privat liquidierter Kassenleistungen, Herz-CT und Knochendichtemessung, geht Sorge allerdings nicht näher ein.

Auf Nachfrage erklärte der Grünen-Politiker, ihm seien Fälle mitgeteilt worden, „in denen die Knochendichtemessung oder die computertomographische Gefäßdarstellung am Herzen gesetzlich Versicherten als Selbstzahlerleistungen angeboten wurden“. Über das Ausmaß dessen habe er jedoch keine Informationen. Grau, „Ich gehe davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt.“ Weitere Aufklärung sei aber „in jedem Falle wichtig.“

Die CT-Koronarangiographie wurde Anfang 2024 vom G-BA für gesetzlich Versicherte freigegeben; einschlägige EBM-Positionen sind seit Anfang 2025 in Kraft. Die Knochendichtemessung ist bei Osteoporoseverdacht und Frakturen ohne adäquates Trauma auf Kasse zulässig sowie seit 2013 auch zur Kontrolle medikamentöser Knochenaufbautherapien. (cw)

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