Drittmittelstreit an der Charité

Kaufmännischer Leiter verzichtet auf Eilverfahren

Im Streit um nicht verwendete Drittelmittel muss sich die Charité auch mit personellen Konsequenzen auseinandersetzen. Jetzt kehrt für den Moment zumindest etwas Ruhe ein - der kaufmännische Direktor verzichtet auf Eilentscheidung gegen seine Freistellung.

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BERLIN. In die Drittmittelaffäre an der Berliner Uniklinik Charité kommt etwas Ruhe. Der kaufmännische Leiter der Klinik, Gerrit Fleige, will auf eine Eilentscheidung gegen seine Freistellung verzichten. Das geht aus einem Vergleich hervor, den Fleige und Charité vor dem Arbeitsgericht Berlin getroffen haben.

Die Charité hatte Fleige freigestellt, um den Streit um nicht verwendete Forschungsmittel aufklären zu können. Der kaufmännische Leiter hatte dies als Vorverurteilung gewertet und geklagt. Bei einem ersten Termin vor dem Arbeitsgericht Berlin gab die Charité nun zu Protokoll, dass sie die Freistellung nicht als Vorverurteilung verstanden wissen will.

Im Gegenzug verzichtete Fleige auf eine Entscheidung im Eilverfahren. Dies gibt dem Arbeitsgericht Berlin Gelegenheit, nun seinerseits den Streit in Ruhe zu prüfen. Die Verhandlung ist für den 14. Mai angesetzt. Die Freistellung bleibt bis dahin bestehen.

Hintergrund des Streits ist der von Wirtschaftsprüfern beanstandete Umgang der Charité mit nicht ausgegebenen Forschungsmitteln. In Höhe von rund 35 Millionen Euro waren diese in der Klinik-Bilanz als Verbindlichkeiten verbucht worden. Ob dies richtig ist, ist umstritten.

Größter Drittmittel-Geber der Charité ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Diese stockt ihre projektgebundenen Drittmittel um eine sogenannte Overheadpauschale für Gemeinkosten auf.

Dabei verzichtet die DFG bewusst auf eine Zweckbindung. Wird ein Forschungsprojekt günstiger abgeschlossen als zunächst geschätzt, kann das nicht benötigte Geld beim Empfänger bleiben. (mwo)

Az.: 21 Ga 4553/14

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