Bayern
Kaum Widersprüche gegen Honorarbescheid
So wenige Widersprüche gegen Honorarbescheide hat es in Bayern bisher noch nicht gegeben, meldet die KV. Sie führt dies auf den neuen Honorarverteilungsmaßstab zurück, der auch den Fallzahlzuwachs, wenn nötig, einschränkt.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Die Zahl der Widersprüche gegen Honorar- und Richtigstellungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) haben im vergangenen Jahr einen historischen Tiefstand erreicht.
Im dritten Quartal vergangenen Jahres gingen nur noch 1115 Widersprüche ein, berichtete KVB-Vize Dr. Pedro Schmelz bei der Vertreterversammlung. Zum Vergleich: Im dritten Quartal 2011 lag die Zahl der Widersprüche mehr als dreimal so hoch und im ersten Quartal 2011 sogar bei 7778.
Diese Entwicklung zeige, dass der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit seinen Regelungen zur Begrenzung von Fallzahlzuwächsen bei den Vertragsärzten akzeptiert werde, erklärte Schmelz.
Fallzahlsteigerungen in sieben Fachgruppen
Die Regelung zur RLV-Fallzahlzuwachsbegrenzung kommt dann zur Anwendung, wenn in einer Fachgruppe die Fallzahlen um mehr als drei Prozent gegenüber dem Vorjahr ansteigen, erläuterte Schmelz.
In diesem Fall werden allerdings nur die Praxen begrenzt, die einen Fallzahlanstieg um mehr als drei Prozent aufweisen. Im vierten Quartal 2013 waren davon sieben Fachgruppen betroffen. In vielen Fachgruppen habe es im vergangenen Jahr jedoch keine oder nur geringe Fallzahlsteigerungen gegeben, so Schmelz.
In Bereichen, in denen eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung festgestellt wird, werden die HVM-Regelungen zur Fallzahlzuwachsbegrenzung und zur Fallwertminderung jedoch ausgesetzt, erläuterte Schmelz.
Aktuell betrifft das Hautärzte im Landkreis Haßberge, HNO-Ärzte im Landkreis Wunsiedel, Augenärzte im Landkreis Lichtenfels sowie Kinder- und Jugendpsychiater in der Region Oberpfalz-Nord. (sto)