KV beschließt

Neue Honorar-Regelung in Bayern

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Die KV Bayerns passt den Honorarverteilungsmaßstab an. Außerdem erhalten die bayerischen Ärzte ein Frühwarnsystem.

MÜNCHEN. Der Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) wird zum 1. Januar in einigen Punkten verändert.

Vorangegangen waren mehr als 60 Gespräche mit allen Fachgruppen, berichtete KVB-Vize Dr. Pedro Schmelz bei der Vertreterversammlung.

Die Systematik einer Obergrenze aus RLV und QZV, die jeweils ein Produkt aus Fallzahl und Fallwert darstellt, bleibt zwar grundsätzlich erhalten, erläuterte Schmelz.

Künftig werden aber die Fallzahlen des aktuellen Abrechnungsquartals verwendet. Um eine gewisse Kalkulationssicherheit zu erreichen, werden bei der Umstellung auf die aktuelle Fallzahl "Garantiefallwerte" für RLV (95 Prozent) und QZV (85 Prozent) definiert.

Frühwarnsystem wird eingeführt

Um die Mengenentwicklung in den Griff zu bekommen, werde ein Frühwarnsystem eingeführt, das bei einer Überschreitung der Fallzahlen um mehr als drei Prozent eine Begrenzung auslöst.

Die Fallwerte, die in drei Altersklassen differenziert werden, gelten künftig für das ganze Jahr. Damit muss eine individuelle Obergrenze vor Quartalsbeginn nicht mehr mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage des ausgezahlten Honorars von 2011 werden Fachgruppentöpfe gebildet, die auch die Konvergenzzahlungen an die einzelnen Fachgruppen aus 2011 enthalten. Die asymmetrische Verteilung des Honorarzuwachses bleibt bestehen.

Die Vergütung der Überschreitungen aus der Mengensteuerung erfolgt künftig innerhalb der Fachgruppe aus den jeweils eigenen Töpfen.

Sicherstellungszuschlag bleibt

Ziel des neuen HVM sei es, die Nachteile des bisherigen Begrenzungssystems zu überwinden oder zumindest einzuschränken, sagte Schmelz.

Zwar gebe es künftig etwas mehr Flexibilität, die Begrenzung durch die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bleibe jedoch bestehen. Die Möglichkeit eines Antrags auf Anerkennung von Praxisbesonderheiten werde daher eingeschränkt und durch ein Anerkennungsverfahren eines besonderen Versorgungsbedarfs ersetzt.

Für Hausärzte gibt es weiterhin einen Sicherstellungszuschlag. Die im EBM ab 1. Juli 2013 vorgesehene gezielte Förderung in der Grundversorgung, für die bundesweit etwa 250 Millionen Euro eingeplant sind, werde der KVB-Vorstand im ersten Halbjahr 2013 konkretisieren, so Schmelz. (sto)

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