Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall

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MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer hat bei einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber oder Kollegen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz.

Eine Ausnahme gilt nach dem Urteil allenfalls, wenn andere den Arbeitsunfall vorsätzlich verursachten. Das Gericht wies die Klage eines Verzinkers ab, der bei einer Verpuffung ein Auge verloren hatte. Das Sozialversicherungsrecht, so das LAG, habe den Zweck, den Arbeitgeber und die Kollegen von der Haftung bei Personenschäden freizustellen.

Az.: 10 Sa 412/08

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