Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer hat bei einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber oder Kollegen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz.

Eine Ausnahme gilt nach dem Urteil allenfalls, wenn andere den Arbeitsunfall vorsätzlich verursachten. Das Gericht wies die Klage eines Verzinkers ab, der bei einer Verpuffung ein Auge verloren hatte. Das Sozialversicherungsrecht, so das LAG, habe den Zweck, den Arbeitgeber und die Kollegen von der Haftung bei Personenschäden freizustellen.

Az.: 10 Sa 412/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!