"Mehrbedarf"

Kein Extra-Geld für Fahrten zum Arzt bei Hartz-IV

Veröffentlicht:

STUTTGART. Fahrten zum Arzt begründen in der Regel keinen leistungserhöhenden "Mehrbedarf" bei Hartz-IV-Empfängern. Anderes gilt nur, wenn die Fahrtkosten den Betrag von derzeit 34,66 Euro deutlich übersteigen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden.

Der Kläger hatte in zwei Monaten vier Mal eine Arztpraxis aufgesucht. Fünf Mal fuhr er ins Krankenhaus zu seiner Lebensgefährtin und der dort geborenen Tochter. Die Krankenhaus-Fahrten seien schon deshalb kein Mehrbedarf, so das LSG, weil es sich nicht um einen laufenden Bedarf handelt". (mwo)

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Az.: L 7 AS 3405/17

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen

Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!