Kein Markenschutz für "Botolist" und "Botocyl"

LUXEMBURG (mwo). "Botolist" und "Botocyl" sind nicht als Kosmetikmarken schutzfähig.

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Sie verletzen die Rechte des Anbieters Allergan an seiner Marke "Botox", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Beim Europäischen Markenamt HABM in Alicante hatten die Kosmetik-Firma Helena Rubinstein die Eintragung von "Botolist" und die französische L'Oréal der Marke "Botocyl" beantragt.

Das Markenamt lehnte 2008 beides ab: Eine Verwechslungsgefahr bestehe zwar nicht, beide Marken nutzten aber die Bekanntheit und Wertschätzung der älteren Marke "Botox" unlauter aus.

Az.: C-100/11 P

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