Kein Markenschutz für "Botolist" und "Botocyl"
LUXEMBURG (mwo). "Botolist" und "Botocyl" sind nicht als Kosmetikmarken schutzfähig.
Veröffentlicht:Sie verletzen die Rechte des Anbieters Allergan an seiner Marke "Botox", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Beim Europäischen Markenamt HABM in Alicante hatten die Kosmetik-Firma Helena Rubinstein die Eintragung von "Botolist" und die französische L'Oréal der Marke "Botocyl" beantragt.
Das Markenamt lehnte 2008 beides ab: Eine Verwechslungsgefahr bestehe zwar nicht, beide Marken nutzten aber die Bekanntheit und Wertschätzung der älteren Marke "Botox" unlauter aus.
Az.: C-100/11 P