Urteil

Kein Schmerzensgeld für „Krebsangst“ wegen verunreinigter Arznei

Seit Bekanntwerden einer Verunreinigung ihres Blutdrucksenkers hatte eine Frau aus Südhessen große Angst, an Krebs zu erkranken. Schmerzensgeldforderungen rechtfertigte diese aber nicht, entschied ein Oberlandesgericht.

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