Urteil

Krebspatienten haben keinen Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt den Vorrang für Alte und Heimbewohner bei der Corona-Impfung. Geklagt hatten zwei Krebskranke mit geschwächter Immunabwehr.

Veröffentlicht:
Tumorgewebe im Labor. Unschön, aber dennoch ohne Einfluss auf die Impfhierarchie gegen Corona.

Tumorgewebe im Labor. Unschön, aber dennoch ohne Einfluss auf die Impfhierarchie gegen Corona.

© [M] M. Ernert / Attachment

Berlin. Krebskranke haben keinen Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung. Trotz ihrer durch die Therapie geschwächten Immunabwehr ist der Vorrang der über 80-Jährigen nicht zu beanstanden, wie jetz das Verwaltungsgericht Berlin entschied.

Es wies damit Klagen zweier Patienten mit Lungen- und Knochenkrebs ab. Sie meinten, wegen ihrer therapiebedingten Immunschwäche seien sie besonders gefährdet und könnten daher eine sofortige Schutzimpfung beanspruchen. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, bei der Impfreihenfolge zunächst vor allem auf das Alter abzustellen und bestehende Erkrankungen nicht zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sei die Impf-Reihenfolg eine derart wesentliche Frage, dass hierfür statt einer Verordnung ein Gesetz hätte verabschiedet werden müssen.

Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt

Das Verwaltungsgericht Berlin verwies dennoch zunächst auf die Coronavirus-Impfverordnung. Danach gehörten die krebskranken Antragsteller nicht zur Gruppe mit höchster Priorität. Eine Entscheidung nach freiem Ermessen sehe die Verordnung nicht vor.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei dadurch aber nicht verletzt. Und auch aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit lasse sich kein sofortiger Impfanspruch ableiteten.

Priorisierung ist keine Ungleichbehandlung

Die getroffenen Regelungen seien daher nicht zu beanstanden, befand das Verwaltungsgericht. Der Exekutive komme „bei der Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein weiter Gestaltungsspielraum zu“. Dieser sei hier nicht überschritten.

Es sei nicht feststellbar, dass die derzeit festgelegte Reihenfolge ungeeignet oder sachfremd sei. Der Vorrang der Heimbewohner und der über 80-Jährigen entspreche „den aktuellen, wenngleich auch nicht unumstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den darauf gestützten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission“.

Die Frage, ob die Reihenfolge der Impfungen per Gesetz hätte festgelegt werden müssen, könne bei dieser Sachlage offenbleiben. Denn selbst wenn dies richtig und die Coronavirus-Impfverordnung deshalb unwirksam sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für einen sofortigen Impfanspruch für Krebspatienten.

Die praktizierte Verfahrensweise führe auch nicht zu einer sachlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, so abschließend das Verwaltungsgericht Berlin. (mwo)

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 14 L 13/21 und 14 L 33/21

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Doris Schmitt 03.02.202114:18 Uhr

Man müsste das Berliner Verwaltungsgericht mal über die Komplexität einer Krebserkrankung aufklären. Es gibt Krebspatienten, die schon viele Jahre krankheitsfrei leben, es gibt aber auch Krebspatienten mit einer fortgeschrittenen Erkrankung, die hochgefährdet sind (Pleuracarcinose, Lungenmetastasen), einen schweren Verlauf von Covid19 zu haben und diesen auch nicht zu überleben. Wer ist denn mehr gefährdet, eine 78jährige Krebspatientin mit metastasiertem Mamakarzinom oder eine 80jährige ohne Vorerkrankungen und ohne geschwächtes Immunsystem?

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„Unser ältester Patient ist 86!“

Erwachsen mit Mukoviszidose: Versorgung muss sich anpassen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Heimkehrer

Dr. Petrakis’ Weg von Kreta an die Saar – und wieder zurück

Lesetipps
Symbol für Augenspülung und Notfall-Augenspülvorrichtung für Chemieunfälle.

© navintar / stock.adobe.com

Neue S1-Leitlinie

Verätzung am Auge: Erst spülen, und dann?

Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist