Direkt zum Inhaltsbereich

Europäischer Gerichtshof

Kein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Längst gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien.

Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen.

All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ausnahmslos jede Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung. Zudem schreibt es ein "schlichtes" Praxisschild vor. Der Zahnarzt meinte, das Verbot verstoße gegen EU-Recht. Das zuständige Strafgericht in Brüssel hatte offenbar ebenfalls Zweifel und legte den Streit dem EuGH vor.

Der urteilte nun, dass die Dienstleistungsfreiheit einem ausnahmslosen Werbeverbot entgegensteht. Danach muss es Ärzten und Zahnärzten zumindest erlaubt sein, auf ihre Praxis und die dort erhältlichen Behandlungen hinzuweisen. Verbieten dürfen die EU-Staaten dagegen aggressive und irreführende Werbung. Denn diese könne dem Schutz der Gesundheit schaden und etwa unangemessene oder unnötige Behandlungen fördern. Zudem würde solche Werbung das Image hier des Zahnarztberufs schädigen.

Ob danach hier der Zahnarzt mit seiner Werbung zu weit gegangen war, müssen nun wieder die belgischen Gerichte klären. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, Az.: C-339/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychiatrische Komplexversorgung

Zwei neue EBM-Positionen für SGB-übergreifende Hilfekonferenzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lithiumtherapie aktiviert WNT-Signalweg

Regeneration der COPD-Lunge: Was ist da möglich?

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Hepatologie im Wandel

Patienten mit Leberfibrose und -zirrhose bald heilbar?

Lesetipps
Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen