Europäischer Gerichtshof

Kein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Längst gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien.

Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen.

All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ausnahmslos jede Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung. Zudem schreibt es ein "schlichtes" Praxisschild vor. Der Zahnarzt meinte, das Verbot verstoße gegen EU-Recht. Das zuständige Strafgericht in Brüssel hatte offenbar ebenfalls Zweifel und legte den Streit dem EuGH vor.

Der urteilte nun, dass die Dienstleistungsfreiheit einem ausnahmslosen Werbeverbot entgegensteht. Danach muss es Ärzten und Zahnärzten zumindest erlaubt sein, auf ihre Praxis und die dort erhältlichen Behandlungen hinzuweisen. Verbieten dürfen die EU-Staaten dagegen aggressive und irreführende Werbung. Denn diese könne dem Schutz der Gesundheit schaden und etwa unangemessene oder unnötige Behandlungen fördern. Zudem würde solche Werbung das Image hier des Zahnarztberufs schädigen.

Ob danach hier der Zahnarzt mit seiner Werbung zu weit gegangen war, müssen nun wieder die belgischen Gerichte klären. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, Az.: C-339/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Lesetipps
Diabetischer Fuß mit Ulkus

© Brauer / stock.adobe.com

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß

Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist