Direkt zum Inhaltsbereich

Europäischer Gerichtshof

Kein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Längst gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien.

Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen.

All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ausnahmslos jede Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung. Zudem schreibt es ein "schlichtes" Praxisschild vor. Der Zahnarzt meinte, das Verbot verstoße gegen EU-Recht. Das zuständige Strafgericht in Brüssel hatte offenbar ebenfalls Zweifel und legte den Streit dem EuGH vor.

Der urteilte nun, dass die Dienstleistungsfreiheit einem ausnahmslosen Werbeverbot entgegensteht. Danach muss es Ärzten und Zahnärzten zumindest erlaubt sein, auf ihre Praxis und die dort erhältlichen Behandlungen hinzuweisen. Verbieten dürfen die EU-Staaten dagegen aggressive und irreführende Werbung. Denn diese könne dem Schutz der Gesundheit schaden und etwa unangemessene oder unnötige Behandlungen fördern. Zudem würde solche Werbung das Image hier des Zahnarztberufs schädigen.

Ob danach hier der Zahnarzt mit seiner Werbung zu weit gegangen war, müssen nun wieder die belgischen Gerichte klären. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, Az.: C-339/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Köln

Jüngerer Patient – höheres Schmerzensgeld

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akute Belastung versus chronische Schäden

Marathonläufer sollten ihren Nierenstatus kennen

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt