Direkt zum Inhaltsbereich

Europäischer Gerichtshof

Kein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Längst gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien.

Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen.

All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ausnahmslos jede Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung. Zudem schreibt es ein "schlichtes" Praxisschild vor. Der Zahnarzt meinte, das Verbot verstoße gegen EU-Recht. Das zuständige Strafgericht in Brüssel hatte offenbar ebenfalls Zweifel und legte den Streit dem EuGH vor.

Der urteilte nun, dass die Dienstleistungsfreiheit einem ausnahmslosen Werbeverbot entgegensteht. Danach muss es Ärzten und Zahnärzten zumindest erlaubt sein, auf ihre Praxis und die dort erhältlichen Behandlungen hinzuweisen. Verbieten dürfen die EU-Staaten dagegen aggressive und irreführende Werbung. Denn diese könne dem Schutz der Gesundheit schaden und etwa unangemessene oder unnötige Behandlungen fördern. Zudem würde solche Werbung das Image hier des Zahnarztberufs schädigen.

Ob danach hier der Zahnarzt mit seiner Werbung zu weit gegangen war, müssen nun wieder die belgischen Gerichte klären. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, Az.: C-339/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
An der Frankfurt School of Finance & Management im Norden der Mainmetropole wird auch in diesem Jahr der Tag der Privatmedizin 2026 ausgerichtet. Die Veranstaltung ist für den 21. November angesetzt. (Archivbild)

© Frankfurt School of Finance & Management

Update

Praxiswissen und Innovation

Privatmedizin: Anregungen für die Praxis in Frankfurt am 21. November

Logo Cardisio

© Cardisio

Cardisio

Cardisiographie mit LVEF-Erkennung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Ein Jahr ePA

Hausarzt berichtet: „ePA gehört zum Praxisalltag“

Lesetipps
Schematische Darstellung der Lunge mit Bakterienbesiedlung.

© Working Moments / stock.adobe.com

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen