Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften
KOBLENZ (dpa). Ärzte müssen für die Folgen von Abtreibungen, die sie nicht vorgenommen haben, nicht generell haften. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluß.
KOBLENZ (dpa). Ärzte müssen für die Folgen von Abtreibungen, die sie nicht vorgenommen haben, nicht generell haften. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluß.
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