Mecklenburg- Vorpommern
Keine Angaben von der KV
Die KV hat keine Auskunft dazu gegeben, ob sie den vom Bewertungsausschuss gegebenen Spielraum nutzen wird, Praxisbesonderheiten auch unterhalb der Fallwertgrenze von 30 Prozent anzuerkennen.
Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen
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