Mecklenburg- Vorpommern

Keine Angaben von der KV

Veröffentlicht:

Die KV hat keine Auskunft dazu gegeben, ob sie den vom Bewertungsausschuss gegebenen Spielraum nutzen wird, Praxisbesonderheiten auch unterhalb der Fallwertgrenze von 30 Prozent anzuerkennen.

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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