Sturz im Pflegeheim

Keine Pflichtverletzung, kein Schadenersatz

Veröffentlicht:

KÖLN. Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

Der Fall: Eine fast 90-jährige sturzgefährdete Frau wurde in einem Altenheim beim Toilettengang von einer Pflegekraft begleitet. Trotzdem fiel die Seniorin hin und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Die Krankenkasse verklagte das Heim nach dem Tod der Frau auf Ersatz von 7000 Euro Behandlungskosten. Die Kasse scheiterte vor dem Landgericht und dem OLG.

Beide konnten keine schuldhafte Pflichtverletzung des Heimträgers erkennen. Zwar habe wegen der Sturzgefahr eine besondere Obhutspflicht des Heimes bestanden. Es habe sich aber nicht klären lassen, ob es sich bei der Verletzung der Frau um ein durch das Heim beherrschbares Risiko gehandelt habe.

Ursache für die Verletzung der Frau konnten laut Sachverständigem sowohl der Sturz als auch eine Osteoporose bedingte Spontanfraktur gewesen sein.

Die Wahrscheinlichkeit der Spontanfraktur bezifferte der Sachverständige mit mindestens fünf bis 20 Prozent. Und das reichte dem Gericht nicht für eine Beweislastumkehr. Den Beweis, dass eine Pflichtverletzung des Heimes für die Verletzung verantwortlich war, konnte die Krankenkasse nicht führen. (iss)

Az.: 17 U 35/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bewährung und Geldstrafen

Korruptionsprozess: Ehemaliger KV-Vorstand verurteilt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ärztliche Pflichttätigkeiten

Zehn Praxis-Tipps für die Leichenschau

Voraussetzungen für neue Kassenleistung

Lungenkrebs-Screening: Wie gut sind Praxen vorbereitet?

Schulterblick

Wie eine Wiesbadener Hausärztin ihre Praxis digitalisiert

Lesetipps
Formular 21 - wie es richtig ausgefüllt wird, war in den vergangenen Jahren nicht allen Ärzten klar.

© Fernando Gutierrez-Juarez / dpa / picture alliance

Bescheinigung eines erkrankten Kindes

Kinderkrankenschein: So wird Formular 21 richtig ausgefüllt

Ein Arzt lädt Daten in die E-Patientenakte hoch

© Daniel Karmann/dpa/picture alliance

Elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag

Bei diesen ePA-Baustellen müssen Praxen auf Behelfslösungen setzen