Leistungsrecht

Keine Ungleichbehandlung bei eingeschränkter Genehmigungsfiktion

Das Bundessozialgericht bekräftigt seine jüngst zugunsten der Kostenträger ergangene Aufweichung der „Genehmigungsfiktion“.

Veröffentlicht:

Kassel. Die „Genehmigungsfiktion“ bei zu langsam arbeitenden Krankenkassen führt nun endgültig nur noch zu einem vorübergehenden Anspruch auf Kostenerstattung. Der ebenfalls für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständige Dritte Senat des Bundessozialgerichts hat sich jetzt dieser kürzlich ergangenen neuen Rechtsprechung des Ersten Senats angeschlossen und die Kritik einer Ungleichbehandlung zurückgewiesen.

Eine „fiktive Genehmigung“ entsteht laut Gesetz, wenn eine Krankenkasse einen Leistungsantrag nicht binnen drei, beziehungsweise mit MD-Gutachten fünf Wochen bescheidet. Nach der neuen Rechtsprechung des Ersten und nun auch des Dritten BSG-Senats löst diese Verspätung nun keinen Sachleistungsanspruch mehr aus, sondern nur noch einen vorübergehenden Kostenerstattungsanspruch. Und dieser geht verloren, wenn die Kasse den Antrag dann doch noch rechtskräftig ablehnt.

In der Konsequenz führt dies dazu, dass Versicherte von einer „fiktiven Genehmigung“ nur dann profitieren können, wenn sie zwischen Fristende und etwaiger Antrags-Ablehnung in Vorleistung treten und sich die Leistung selbst beschaffen. Der Sozialverband VdK sieht dadurch einkommensschwache Versicherte benachteiligt und hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die neue Rechtsprechung des BSG angekündigt.

Der Dritte BSG-Senat wies nun die Kritik einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung zurück. Eine solche Ungleichbehandlung habe es auch bisher schon bei der Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen in einem Notfall gegeben. „Entscheidend bleibt, dass alle Versicherten nach den gleichen rechtlichen Grundsätzen Zugang zu den Sachleistungsansprüchen der gesetzlichen Krankenversicherung haben.“ (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 3 KR 14/18 R, B 3 KR 6/19 R und B 3 KR 13/19 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Antrag im Bundestag

Grüne wollen mehr Transparenz bei investorengetragenen MVZ

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Organspende

Lebendorganspende: Tipps fürs Beratungsgespräch

Lesetipps
Ärztin misst einer älteren Frau den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Sechs große Studien ausgewertet

Metaanalyse: Intensive Blutdrucksenkung bringt mehr Nutzen als Schaden