Urteil Bundessozialgericht
Keine Zusatzvergütung wegen versehentlich nicht eingezogener Grenzgänger-Karten
Versäumt die Krankenkasse, ungültige Versichertenkarten von Grenzgängern einzuziehen, hat die KV keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, lautet eine Entscheidung des BSG-Vertragsarztsenats.