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Urteil Bundessozialgericht

Keine Zusatzvergütung wegen versehentlich nicht eingezogener Grenzgänger-Karten

Versäumt die Krankenkasse, ungültige Versichertenkarten von Grenzgängern einzuziehen, hat die KV keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, lautet eine Entscheidung des BSG-Vertragsarztsenats.

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