Kinderporno kostet Professor den Job

GÖTTINGEN (pid). Ein wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilter Professor der Göttinger Universitätsmedizin wird endgültig aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Die Universität Göttingen hatte im Herbst 2006 ein Disziplinarverfahren gegen den Professor eingeleitet.

Der Professor habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht und als Konsument kinderpornografischer Darstellungen dazu beigetragen, dass Kinder sexuell missbraucht würden, so das OVG Lüneburg.

Eine Weiterbeschäftigung würde in der Allgemeinheit auf absolutes Unverständnis stoßen.

Das Landeskriminalamt Berlin hatte damals ermittelt, dass von dem Dienstcomputer des Professors Dateien mit Kinderpornos aufgerufen und heruntergeladen worden waren.

Bei einer Durchsuchung im Klinikum wurden auf seinem Dienstrechner 58 Bild- und 68 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt festgestellt. Gegen den Professor wurde eine Geldstrafe von 9000 Euro verhängt.

Als erschwerend werteten es nun die OVG-Richter, dass der Professor nach der Beschlagnahmung seines Dienstcomputers weitergemacht und auf seinem privaten Computer kinderpornographische Inhalte angesehen hatte, bis auch dieser beschlagnahmt wurde.

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