Klage auf voll absetzbare Krankheitskosten

DÜSSELDORF (maw). Krankheitsaufwendungen müssen ohne Beschränkung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig sein. Das fordert der Koblenzer Steuerexperte und Anwalt Lars Petrak und hat vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz nach eigener Aussage eine Musterklage eingereicht.

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Würden die Krankheitskosten nicht vollständig anerkannt, so liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, wie Petrak erläutert.

Die bisherige Praxis, nur Beträge bis zur zumutbaren Belastungsgrenze zuzulassen, führe dazu, dass sich gesetzliche Zuzahlungen zur Krankenversicherung nicht in voller Höhe steuerlich auswirken würden.

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