PKV-Tarifwechselberatung

Klage soll für Klarheit sorgen

Die kommerzielle PKV-Tarifwechselberatung beschäftigt bald Justitia.

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KÖLN. Der Bund der Versicherten (BdV) nimmt das Geschäftsmodell der kommerziellen Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung (PKV) unter die Lupe. Die Verbraucherschutzorganisation will Klarheit darüber, was den Anbietern erlaubt ist und was nicht. Sie hat den Makler MLP verklagt.

Das Wieslocher Unternehmen hatte nach einer Abmahnung die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgegeben. Der BdV wirft MLP vor, von Kunden für die Tarifwechselberatung unberechtigterweise ein Erfolgshonorar zu verlangen.

Er geht davon aus, dass die Tarifwechselberatung losgelöst von der eigentlichen Versicherungsvermittlung erfolgt und deshalb für Makler gar nicht zulässig ist. Die Industrie- und Handelskammern – die Aufsichtsbehörden für Versicherungsvermittler – halten MLPs Vorgehen dagegen für zulässig.

Der BdV hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben und kommt zu einem anderen Ergebnis. "Wir wollen das jetzt gerichtlich überprüfen lassen", sagt Sprecherin Bianca Boss.

MLP liegt die Klage noch nicht vor, das Unternehmen kann deshalb zu den Inhalten nicht Stellung nehmen. Man könne die Kritik des BdV weiterhin nicht nachvollziehen, zumal es gar nicht um die Beratungsleistungen von MLP gehe, sagt Sprecher Frank Heinemann. "Vielmehr hat der BdV hier MLP nur als prominentes Beispiel gewählt, um die Frage des gewerblichen Status für die Tarifwechselberatung im Gesamtmarkt zu klären."

Um die Fragen rund um die Tarifwechselberatung exemplarisch klären zu lassen, hat der BdV jetzt auch die Minerva Kundenrechte GmbH abgemahnt.

Er kritisiert, dass das Unternehmen netto das Sechsfache der monatlichen Ersparnis als Honorar nimmt und das Honorar fällig wird, wenn es innerhalb der nächsten 24 Monate zu einem Tarifwechsel kommt – egal ob er durch Minerva herbeigeführt wird oder nicht. (iss)

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