Klinik darf nicht mit kostenlosen Venenchecks werben

Das Capio Krankenhaus in Otterndorf darf Patienten nicht mit kostenfreien Leistungen anlocken, so das Landgericht Stade.

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STADE (cben). Kostenlose Venenchecks können teuer werden - jedenfalls für das Capio Krankenhaus in Otterndorf an der Elbmündung. Das Landgericht Stade hat das Krankenhaus und eine Chefärztin des Hauses Mitte Juni dazu verurteilt "es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr kostenlose Venenuntersuchungen zu bewerben und/ oder durchzuführen." Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

"Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil die Gegenseite noch Berufung einlegen kann", sagte Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale. Die Zentrale hatte Klage gegen das Krankenhaus und die Ärztin erhoben. Sie hätten mit dem Versprechen einer kostenlosen Untersuchung und einer kostenlosen Telefonsprechstunde "unlautere Wertreklame" nach Paragraf 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) gemacht.

In dem Paragrafen heißt es: "Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen (…)."

Nach Ansicht des Gerichts habe die Aktion dazu gedient, neue Patienten zu gewinnen, "bei denen eine operative Venentherapie erforderlich ist oder erforderlich werden könnte." In der Tat bietet das Krankenhaus seit Februar 2010 Venenchirurgie an und habe die Patienten mit der Aktion "informieren und aufklären" wollen, wie Geschäftsführer Manfred Junge der "Ärzte Zeitung" sagte.

Das Gericht sah in dem Angebot aber vor allem Werbung für das neue Angebot und stellte klar, dass sowohl Untersuchungen als auch die Telefon-Sprechstunden ärztliche Leistungen sind, die zu bezahlen sind.

Nun muss das Krankenhaus der Wettbewerbszentrale 208,65 Euro Verwaltungskostenaufwand erstatten. Ob das Krankenhaus Berufung einlegen werde, sei noch nicht geklärt, sagte Junge.

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