Sterilisation

Klinik haftet nicht für Schwangere

Eine Frau lässt sich in einem Krankenhaus sterilisieren, und wird danach schwanger. Sie klagte auf 10.000 Euro Schmerzensgeld - doch vergens.

Veröffentlicht:

KÖLN. Wird eine Frau nach einer stationären Sterilisation ungewollt schwanger, haftet das Krankenhaus nicht, wenn sie über eine verbleibende Versagerquote informiert wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Eine 37-jährige Frau hatte sich nach der Geburt ihres zweiten Kindes sterilisieren lassen. Dennoch brachte sie nach zweieinhalb Jahre später erneut ein Kind zur Welt. Sie verklagte die Klinik auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro, Schadenersatz und Unterhalt von rund 300 Euro monatlich. Das Landgericht und das OLG wiesen die Klage zurück.

"Nach den Feststellungen des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten war die gewählte Operationsmethode nach Kroener (d.i. Laparoskopie - Anmerk. d. Red.) mit die geeignetste, so dass die Wahl dieser Methode nicht zu beanstanden ist", heißt es im OLG-Urteil. Auch bei der Sterilisation selbst gebe es keine Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Vorgehen.

Auch den Vorwurf der Frau, sie sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, ließen die Richter nicht gelten. Es lasse sich nicht feststellen, dass der Patientin ausdrücklich eine 100-prozentige Restrisikofreiheit zugesagt worden sei.

"Sicherheit beinhaltet ohne weitergehende ausdrückliche Zusagen immer nur eine relative Einordnung im Bereich der kontrazeptiven Möglichkeiten, jedoch nicht zwingend eine 100-prozentige naturwissenschaftliche Sicherheit, die für jeden Mediziner ersichtlich nicht zu erreichen ist und deshalb auch nicht zugesagt werden kann."

Der behandelnde Arzt hatte der Frau vor der Sterilisation nach eigenen Angaben mündlich erläutert, dass es bei einer Sterilisation eine Versagerquote von vier von 1000 gebe.

Das reichte den Richtern als therapeutische Aufklärung. Ein weiterer Hinweis, dass die Eheleute für eine 100-prozentige Sicherheit weitere Verhütungsmaßnahmen hätten ergreifen müssen, sei nicht notwendig gewesen. (iss)

Az.: 26 U 112/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

© Pixelrohkost / stock.adobe.com

Arztinformation – Hilfe für Patientinnen in den Wechseljahren

Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Procter & Gamble Health Germany GmbH, Schwalbach am Taunus
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an