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Abrechnung Q1/2020

Knappe Schutzschirm-Frist in Brandenburg

Vertragsärzte in Brandenburg, die Ausgleichszahlungen für das 1. Quartal beantragen wollen, müssen sich beeilen. Regulär geht das nur noch bis Mittwoch.

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Potsdam. Etliche KVen haben inzwischen Ausgleichszahlungen für etwaigen Patientenschwund während der Corona-Krise in ihre Honorarverteilungsmaßstäbe aufgenommen und damit den sozialrechtlichen „Schutzschirm“ umgesetzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg drückt jetzt allerdings gewaltig aufs Tempo: Bis 17. Juni, also bis Mittwoch, müssen Anträge auf Ausgleichszahlungen für das 1. Quartal 2020 in der Potsdamer Geschäftsstelle eingegangen sein (Faxeingang).

Das ist auch insofern bemerkenswert, als die KV Brandenburg erst am 4. Juni online auf das Antragsformular und die knappe Einreichungsfrist hingewiesen hat. Später eingehende Anträge, heißt es im Kleingedruckten des „ausschließlich per Fax“ zu übersendenden Antragsformulars, „können wir wegen der Dauer der Anspruchsprüfung und des Berechnungsablaufs der Ausgleichszahlungen nicht mehr für den Honorarbescheid 1/2020 einbeziehen“. Ansprüche könnten dann nur noch mittels Widerspruchs gegen den Honorarbescheid geltend gemacht werden.

Nach Angaben des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) sehen von den derzeit acht bekannten KVen, die den Schutzschirm bereits HVM-seitig konkret berücksichtigen, lediglich zwei – Brandenburg und Thüringen – vor, dass Praxisinhaber von sich aus aktiv zu werden und einen Antrag zu stellen haben.

In Thüringen gelten dafür jedoch großzügigere Fristen: Dort muss erst binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Honorarbescheids ein Ausgleichsantrag für das jeweilige Quartal gestellt werden. (cw)

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