Kondome und Pornos gehören zum Reisebedarf

MÜNCHEN/BERLIN (eb). Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras zählen, genauso wie pornografische Magazine, zum Reisebedarf und dürfen deshalb auch sonntags in einem Sexshop am Münchener Hauptbahnhof verkauft werden.

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Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München hin.

Einige Artikel, wie ein erotisches Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel, müssten dann zwar aus dem Sortiment genommen werden, aber das Angebot muss nicht generell beschränkt werden, wie es das Kreisverwaltungsreferat für Sonntage durchsetzen wollte.

Über den Inhalt oder Verwendungszweck der einzelnen Produkte stehe schließlich nichts im Gesetz, argumentierten die Richter.

Az.: M 16 K 11.5642

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