Kommentar

Kooperationsform mit Alternativen

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Zwei halbe Arztsitze genügen: Die Klarstellung des Bundessozialgerichts zu den Bedingungen für einen fachübergreifenden Charakter von MVZ setzt in der Konsequenz die Hürden auch für deren Gründung niedriger.

Damit wird diese Versorgungsstruktur für Vertragsärzte unternehmerisch ein Stück attraktiver, was durch einige weitere Flexibilisierungen aus dem Versorgungsstrukturgesetz noch verstärkt wird.

Ob diese rechtliche Neubewertung allerdings die Vertragsärzte dazu bringen wird, das MVZ als Niederlassungsform wiederzuentdecken, bleibt fraglich.

Als MVZ gesetzlich eingeführt wurden, gab es für Vertragsärzte, die größere Kooperationen in verbindlichen Unternehmensstrukturen gründen wollten, kaum Alternativen.

Das hat sich mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz geändert: Die Anstellung von Ärzten etwa ist erleichtert worden, große Praxisstrukturen sind über Zweigpraxen oder überörtliche Gemeinschaften ebenfalls erreichbar.

Die Folge: In den vergangenen Jahren stagnierte die Zahl der Vertragsärzte, die in MVZ tätig sind. Sie ging zuletzt sogar leicht zurück.

Ob das BSG-Urteil an diesem Trend etwas ändern wird, ist eher fraglich. Immerhin: Für Ärzte, die Kooperationen im Kleinen starten wollen, gibt es nun eine weitere Option.

Lesen Sie dazu auch: MVZ auch mit halben Arztstellen zulässig

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft

Lesetipps
Nahaufnahme der Hände eines Labortechnikers mit einem Röhrchen mit einer Blutprobe darin aus einem Gestell mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht