Korruption: Lieber Selbstkontrolle statt neuer Strafgesetze

Ärzten könnte eine Änderung des Strafgesetzbuches ins Haus stehen, das ist auch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes noch nicht vom Tisch. Juristen stärken Ärzten den Rücken und plädieren für eine wirksame Selbstkontrolle - obwohl die Instrumente zur Korruptionsbekämpfung offenbar nicht zeitgemäß sind.

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FRANKFURT/MAIN (pei). Wirksame Selbstkontrolle statt neuer Strafgesetze - dafür haben Juristen auf der Euroforum-Tagung zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen plädiert. Aus Kassensicht sind die derzeitigen Kontrolleinrichtungen ungenügend.

Viel diskutiertes Thema war auf der Frankfurter Veranstaltung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Ärzte keine Amtsträger und keine Kassenbeauftragten sind.

Laut Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer des Vereins Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen, ist es "Zeit zu handeln, wenn wir der Öffentlichkeit sagen wollen, es bedarf keines Sonderstrafrechts".

Proaktives Tun, etwa durch Compliance-Systeme in Unternehmen, schütze vor strafrechtlichen Sanktionen.

Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, müssen die Selbstreinigungskräfte aktiviert werden.

Durch die jahrelange Fdokussierung auf die strafrechtliche Klärung sei es jedoch versäumt worden, die nötige Infrastruktur aufzubauen.

Aus Sicht der Kassen besitzen die bestehenden Einrichtungen zur Bekämpfung von Fehlverhalten ungenügende Instrumentarien.

Auch könnten sie nicht Schritt halten mit der Entwicklung immer neuer Konstellationen, etwa durch neuartige Formen der Kooperation in der ambulanten und stationären Versorgung.

"Die eigenständige sozialgesetzliche Ahndung von Verstößen läuft weitgehend ins Leere", sagte Dr. Stephan Meseke vom GKV-Spitzenverband.

Er kritisierte zudem, dass die neuen Regelungen im Versorgungsstrukturgesetz keine Handhabe gegen Fehlverhalten bei den Pflegediensten vorsehen, dabei sei die Pflegebranche "größer als die Autoindustrie".

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Prozess um das "Verordnungsmanagement" eines Arzneiherstellers mit Prämien für Ärzte noch nicht beendet, der Bundesgerichtshof könnte das Verfahren an das Landgericht zurückgeben.

Dass es dabei zu einer Verurteilung wegen Betrug oder Untreue kommt, halten Juristen indes für nicht sehr wahrscheinlich.

Laut Professor Henrik Schneider aus Leipzig dürfte es sich als Achillesferse erweisen, dass ein Vermögensschaden für die Kassen - als Voraussetzung für Untreue oder Betrug - wohl nicht vorgelegen hat.

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