Urteil Landessozialgericht Sachsen
Krankenkasse zahlt für teure Hörgeräte nur bei deutlichen Vorteilen
Teure Hörhilfen werden von den Kassen nur dann komplett übernommen, wenn sie auch einen entsprechenden Mehrwert bringen. Für „Komfortfunktionen“ müssen die Versicherungen nicht aufkommen, so das Gericht.