Urteil Landessozialgericht Sachsen

Krankenkasse zahlt für teure Hörgeräte nur bei deutlichen Vorteilen

Teure Hörhilfen werden von den Kassen nur dann komplett übernommen, wenn sie auch einen entsprechenden Mehrwert bringen. Für „Komfortfunktionen“ müssen die Versicherungen nicht aufkommen, so das Gericht.

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