Direkt zum Inhaltsbereich

Landessozialgericht

Krankenkassenbeiträge müssen auch auf Stipendien gezahlt werden

Auch die Forschungskostenpauschale kann zur Beitragsbemessung herangezogen werden, urteilt das Gericht.

Veröffentlicht:

Celle. Auf Promotionsstipendien werden Krankenkassenbeiträge in voller Höhe fällig. Das gilt auch für Geld, das zweckgebunden für Literatur, Sach- und Reisekosten gedacht ist, wie jetzt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschied.

Es wies damit die Klage einer Doktorandin aus Bremen ab. Sie erhielt von einer Stiftung ein Grundstipendium von 1050 Euro monatlich, zudem eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro für die Finanzierung von „Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung“.

Für die Beitragsbemessung zog die Krankenkasse das gesamte Stipendium heran. Die Doktorandin meinte, die Forschungskostenpauschale sei nicht für den Lebensunterhalt gedacht und daher ausgenommen.

Dass Stipendiaten auf ihr Stipendium Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, hatte bereits das Bundessozialgericht (BSG) bereits 2013 entschieden. Dabei war allerdings offengeblieben, ob dies auch für eine Forschungskostenpauschale gilt.

Dies hat das LSG Celle nun bejaht. Ausgenommen von der Beitragspflicht seien nur Einnahmen, die einer gesetzlichen Zweckbindung unterliegen. Nur so könne „der Gefahr von Umgehungen vorgebeugt“ werden. Im Streitfall sei die Zweckbindung durch die Stiftung aber rein privatrechtlich ausgestaltet. (mwo)

Landessozialgericht Celle, Az.: L 16 KR 333/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Erkrankung des Herzmuskels

Magnetokardiographie zur Kardiomyopathie-Diagnostik?

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau