Krankenversicherung für Ärzte wird teurer

Viele niedergelassene Ärzte erhalten in diesen Tagen unangenehme Post. Für ihren Krankenversicherungsschutz müssen sie ab 1. Januar 2010 deutlich mehr bezahlen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Beiträge für die private Krankenversicherung steigen. Der Grund: der medizinische Fortschritt und Leistungsausweitungen.

Die Beiträge für die private Krankenversicherung steigen. Der Grund: der medizinische Fortschritt und Leistungsausweitungen.

© Foto: imago

KÖLN. Als Hauptgrund für die höheren Beiträge geben die privaten Krankenversicherer (PKV) den starken Anstieg der Ausgaben an - sowohl durch den medizinischen Fortschritt als auch durch Leistungsausweitungen. Über den gesamten Markt gesehen liegen die Prämienerhöhungen in der PKV für das kommende Jahr zwischen drei und acht Prozent, berichtet Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim Finanzdienstleister MLP. "In einzelnen Tarifen kann es deutliche Abweichungen geben", sagt Keller.

Manche Ärzte werden derzeit mit zweistelligen Beitragserhöhungen konfrontiert. So gehen bei der Axa, die in der Vollversicherung über alle Tarife eine Anhebung von 4,7 Prozent verzeichnet, in einzelnen Ärztetarifen die Prämien um 19,5 Prozent oder 26 Prozent in die Höhe. Zum Teil sind diese Tarife zuvor lange Zeit nicht angepasst worden, erläutert Klaus Tekniepe, Sprecher der Axa Kranken.

Kollegialbehandlung ist aus der Mode gekommen

Bei der Victoria Kranken, die im Durchschnitt die PKV-Tarife um sechs Prozent anhebt, reicht die Spanne bei den Ärztetarifen von fünf bis 25 Prozent bei Männern und null bis zehn Prozent bei Frauen an (wir berichteten). Bei der Allianz Private Krankenversicherung bleiben die durchschnittlichen Tariferhöhungen unter dem für die vergangenen Jahre registrierten Schnitt von drei Prozent, auch wenn es deutliche Abweichungen geben kann. "In den Ärztetarifen ist der Anstieg höher als im allgemeinen Durchschnitt", sagt allerdings Sprecherin Susanne Kluge. Ein wesentlicher Grund dafür sei die Tatsache, dass die Kollegialbehandlung, die in die Ärztetarife einkalkuliert ist, immer weniger Anwendung findet.

Bei vielen PKV-Anbietern fallen die Beitragserhöhungen im kommenden Jahr höher aus als 2009, weil sich die Unternehmen vor einem Jahr bewusst zurückgehalten haben. Im ersten Halbjahr 2009 konnten PKV-Kunden unter Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen das Unternehmen wechseln. Dabei wollten viele Versicherer gut dastehen und nicht durch deutliche Preiserhöhungen auffallen.

Ärzte sollten bei einer Beitragserhöhung immer die Entwicklung der vergangenen Jahre betrachten, empfiehlt MLP-Experte Clemens Keller. Dann sehe vieles deutlich undramatischer aus. "Gemessen an der allgemeinen Kostenentwicklung gibt es in der PKV für Mediziner eine unterproportionale Steigerung", sagt er. Sind einem Arzt die PKV-Beiträge aber definitiv zu hoch geworden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie zu reduzieren. Er kann einen Selbstbehalt wählen oder seinen Selbstbehalt erhöhen.

Eigenbeteiligung kann erhöht werden

Nach Angaben von Keller hat eine große Zahl von Ärzten überhaupt keine Eigenbeteiligung vereinbart. "Das ist aber eine wirksame Maßnahme, um den Beitrag zu senken." Verbraucherschützer warnen jedoch davor, einen zu hohen Selbstbehalt zu wählen. Gerade im höheren Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, auf einer hohen Eigenbeteiligung sitzen zu bleiben. Außerdem gibt es in Tarifen mit sehr hohen Selbstbehalten oft nur eine geringe Anzahl von Versicherten, sie sind deshalb anfälliger für Beitragssteigerungen.

Keller empfiehlt auch die Überprüfung des gewählten Versicherungsumfangs. "Viele Ärzte wollen für den Fall des Falles bestens abgesichert sein, das hat natürlich seinen Preis." Die Prämien lassen sich etwa durch einen reduzierten Erstattungsumfang bei Zahnersatz senken oder durch den Verzicht auf die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus. "Jeder Arzt muss selbst für sich entscheiden, wie wichtig ihm einzelne Leistungen sind", sagt er.

Prüfen sollten Kunden auch, ob es bei ihrem Anbieter einen günstigeren Tarif mit einem vergleichbaren Angebot gibt. Ist das der Fall, muss der Versicherer den Wechsel ermöglichen, der Kunde darf dabei die angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Außerdem darf der Versicherer keine erneute Gesundheitsprüfung verlangen.

Lesen Sie dazu auch: PKV sägt am eigenen Ast

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