Direkt zum Inhaltsbereich

Lebens- oder Berufsunfähigkeitspolice

Krebserkrankte bei Versicherungen vor Diskriminierung schützen

Eine länger zurückliegende Krebserkrankung kann einen Vertragsabschluss für eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern. In Europa werde deshalb derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll, wie das Krebsinformationszentrum mitteilt.

Veröffentlicht:

Heidelberg. Vorsicht bei Gesundheitsfragen von Versicherungen: Noch kann auch eine länger zurückliegende Krebserkrankung in Deutschland den Vertragsabschluss für eine Lebensversicherung verhindern. Zudem würden für Betroffene mitunter bestimmte Risiken ausgeschlossen oder höhere Prämien festgelegt, warnte das Krebsinformationszentrum des Deutschen Krebsforschungszentrums am Montag in Heidelberg. Die bestehenden Regelungen könnten es darüber hinaus erschweren, Bankkredite abzusichern: So wollten Banken etwa über Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sicherstellen, dass Kredite zurückgezahlt würden. Eben diese Versicherungen seien für Menschen mit Krebserkrankungen jedoch mitunter schwer zu bekommen.

Auf europäischer Ebene wird derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll. Damit könnte Krebsüberlebenden ein besserer Zugang zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ermöglicht werden, hieß es.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Portugal, Frankreich und Luxemburg haben den Informationen zufolge bereits ein solches „Right to be forgotten“ eingeführt: Betroffene müssen ihre Krebserkrankung zehn Jahre nach der letzten Behandlung nicht mehr angeben, Kinder und Jugendliche bereits nach fünf Jahren nicht mehr.

Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, hob hervor, dass damit ein wichtiges Problem angegangen werde. Es gehe letztlich darum, Überlebende einer Krebserkrankung vor Diskriminierung zu schützen. Verbraucherverbände raten derzeit, nur Versicherungen abzuschließen, die rückwirkende Gesundheitsfragen schon jetzt auf zehn oder fünf Jahre beschränken. Hierzulande gibt es bislang kein „Recht auf Vergessen“. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Gesundheitsfragen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls können gezahlte Beitrage samt Versicherungsschutz verloren gehen oder auch bereits erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden. (KNA)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Spitzensport schützt – und hinterlässt Spuren

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Lesetipps
Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen

Schatten eines übergewichtigen Menschen an einer Wand.

© Luluraschi / stock.adobe.com

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom