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Lebens- oder Berufsunfähigkeitspolice

Krebserkrankte bei Versicherungen vor Diskriminierung schützen

Eine länger zurückliegende Krebserkrankung kann einen Vertragsabschluss für eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern. In Europa werde deshalb derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll, wie das Krebsinformationszentrum mitteilt.

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Heidelberg. Vorsicht bei Gesundheitsfragen von Versicherungen: Noch kann auch eine länger zurückliegende Krebserkrankung in Deutschland den Vertragsabschluss für eine Lebensversicherung verhindern. Zudem würden für Betroffene mitunter bestimmte Risiken ausgeschlossen oder höhere Prämien festgelegt, warnte das Krebsinformationszentrum des Deutschen Krebsforschungszentrums am Montag in Heidelberg. Die bestehenden Regelungen könnten es darüber hinaus erschweren, Bankkredite abzusichern: So wollten Banken etwa über Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sicherstellen, dass Kredite zurückgezahlt würden. Eben diese Versicherungen seien für Menschen mit Krebserkrankungen jedoch mitunter schwer zu bekommen.

Auf europäischer Ebene wird derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll. Damit könnte Krebsüberlebenden ein besserer Zugang zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ermöglicht werden, hieß es.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Portugal, Frankreich und Luxemburg haben den Informationen zufolge bereits ein solches „Right to be forgotten“ eingeführt: Betroffene müssen ihre Krebserkrankung zehn Jahre nach der letzten Behandlung nicht mehr angeben, Kinder und Jugendliche bereits nach fünf Jahren nicht mehr.

Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, hob hervor, dass damit ein wichtiges Problem angegangen werde. Es gehe letztlich darum, Überlebende einer Krebserkrankung vor Diskriminierung zu schützen. Verbraucherverbände raten derzeit, nur Versicherungen abzuschließen, die rückwirkende Gesundheitsfragen schon jetzt auf zehn oder fünf Jahre beschränken. Hierzulande gibt es bislang kein „Recht auf Vergessen“. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Gesundheitsfragen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls können gezahlte Beitrage samt Versicherungsschutz verloren gehen oder auch bereits erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden. (KNA)

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