Kündigung in Elternzeit nur gegen Abfindung?
LUXEMBURG (dpa). Arbeitnehmer in Elternteilzeit sollen bei einer fristlosen Kündigung rechtlich besser geschützt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Im Falle einer Kündigung müsse der Arbeitgeber eine Entschädigung auf Basis des Vollzeitvertrages zahlen, der vor der Elternteilzeit gültig war (AZ.: C-116/08). Die vom Gericht geforderte Regelung verhindere, dass Arbeitgeber aus finanziellen Gründen bevorzugt diese Angestellten entlassen.