Praxismanagement

Kurort-Offerte: Lukrativer Lockruf oder böses Omen?

Heilbäder und Kurorte buhlen händeringend um neue Bäder- und Kurärzte aus den Reihen der niedergelassenen Kollegen. Doch: Lohnt sich die Weiterbildung?

Von Bernd W. Alles Veröffentlicht:

2015 könnten bundesweit nur noch 600 Kurärzte aktiv sein.

So die Berechnung der Kurärztlichen Verwaltungsstelle bei der KV Westfalen-Lippen - ein Szenario, dass die betroffenen Heilbäder und Kurorte aufschreckt. Und sie nach willigen Nachfolgern aus den Reihen der niedergelassenen Ärzte suchen lässt. Denn der Nachweis von ambulant tätigen Kurärzten ist Voraussetzung für das Prädikat Heilbad und Kurort.

Salopp gesagt: Kein Kurarzt, kein Heilbad oder Kurort.

Rückenwind haben die Ortschaften vom diesjährigen Ärztetag bekommen, der flugs die Musterweiterbildungsordnung in attraktiver Weise geändert hat.

Qualifikation künftig leichter zu erwerben

Es soll Ärzten künftig möglich sein, den Nachweis in einem staatlich anerkannten Heilbad oder Kurort berufsbegleitend zu erwerben - ohne die bislang obligaten zwölf Monate bei einem Weiterbildungsberechtigten für Physikalische Therapie und Balneologie zu absolvieren. Reicht das aber, um den Titel "Kur- oder Badearzt" wieder lukrativ zu machen?

Das Rechenbeispiel einer "Mittfünfziger" Ärztin in einem hessischen Badeort, die - eben wegen der Knappheit - von der Kurverwaltung ermuntert wurde, die Zusatzqualifikation zu erwerben, lässt Zweifel aufkommen.

Die Neuregelung, die noch der Übernahme durch die meisten Landesärztekammern harrt, sieht einen 240-Stunden-Kurs für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie und Balneologie" vor, die dann als Berechtigung zum Führen des Titels "Kur-" respektive "Badearzt" dient. Die Kurse werden von verschiedenen Institutionen angeboten.

Bevor Mediziner als Kur- oder Badeärzte aktiv werden können, müssen sie erst eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben.

Bevor Mediziner als Kur- oder Badeärzte aktiv werden können, müssen sie erst eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben.

© Klaus Rose

Eine Internetrecherche ergab für einen der Anbieter folgendes Rechenbeispiel: Kursgebühren für 6 Kurse à 360 Euro = 2160 Euro. Fahrtkosten 6 x (im Mittel) ca. 1200 km à 0,30 Euro = 2160 Euro.

Übernachtungskosten für jeweils 6 Übernachtungen (5 Kurstage plus 1 Nacht für die Anreise) an 6 Kursblöcken unter der Annahme von 60 Euro Hotelkosten pro Nacht = 2160 Euro … Zusätzliche Verpflegungskosten pro Kurstag zzgl. 1 An- und 1 Abreisetag = 7 Tage à beispielsweise 20 Euro = 840 Euro. Das macht in der Summe 7320 Euro.

Doch damit ist es noch nicht getan. Es müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen einer Investitionsrechnung zusätzlich auch die Opportunitätskosten - also die durch die Abwesenheit während der Fortbildung nicht umsetzbaren Praxiserträge - angesetzt werden.

Verdienstausfälle müssen mit auf die Rechnung

Diese Kosten sind hier das Äquivalent eines Minderverdienstes in eigener Praxis aufgrund der Schulungsmaßnahme. Da die Kurse jeweils von Mittwoch bis Sonntag terminiert sind, entsteht folgender Praxisausfall: ½ Tag Dienstag durch Anreise, Mi, Do, Fr, Sa (die Kollegin bietet eine Samstagssprechstunde an) = 4 ½ Tage x 6 Kurse = 27 Tage.

Rechnet man als Kosten für eine Praxisvertretung etwa 400 Euro pro Tag, so ergeben sich 10.800 Euro. Da die Kollegin zahlreiche sehr spezielle Privatleistungen anbietet, die ein Praxisvertreter in der Regel so nicht leisten kann, ergibt sich ein zusätzlicher Umsatzausfall von rund 200 Euro pro Tag = 5400 Euro.

Komplizierter wird die Rechnung, wenn man anstelle der Variante "Praxisvertreter" eine Praxisschließung vorzieht. Dann wären Umsatzausfälle schwierig zu ermitteln, da - abhängig von der Phase des Abrechnungsquartals, in dem die Kurse stattfinden - auch die einsparfähigen Praxiskosten zu berücksichtigen sind.

Addiert man die direkten Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme (7320 Euro) und die Opportunitätskosten (16.200 Euro), ergeben sich schnell 23.520 Euro.

Wie sollen die sich amortisieren? Der Kurarztvertrag der KBV sieht eine maximale Vergütung in Höhe von 86,60 Euro je Kurpatient vor. Teilt man nun die Kosten (23.520 Euro) durch den Ertrag (86,60 Euro) so müssen im günstigsten Fall rund 272 Kurpatienten 3 Wochen lang betreut werden, bis die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme gedeckt sind. Nur für junge Ärzte kann so eine Option attraktiv sein.

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