Vorläufiger Erfolg für Klinik

LSG Darmstadt: Für Mindestmengenprognose zählen nicht nur die Zahlen

Trägt ein Krankenhaus Gründe wie Umstrukturierungen oder Personalfragen vor, müssen die Kassen auch darauf eingehen und diesbezügliche Entwicklungen würdigen, wie das Hessische Landessozialgericht entschied.

Veröffentlicht:

Darmstadt. Für die Ablehnung einer Mindestmengenprognose dürfen sich die Kassenverbände nicht allein auf die jüngeren Zahlen stützen. Trägt das Krankenhaus Gründe wie Unternehmensumstrukturierungen oder Personalfragen vor, müssen die Kassen auch darauf eingehen und diesbezügliche Entwicklungen würdigen, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Eilbeschluss entschied. Wichtig sei, dass das Krankenhaus daran arbeite, bestehende Defizite zu beseitigen.

Damit gab das LSG dem Eilantrag eines Plankrankenhauses aus Osthessen statt. 2021 gab es dort 47 Knie-TEP-Operationen, 2022 19 und 2023 13. Für 2024 gab das Krankenhaus eine Prognose von 55 ab. Zur Begründung der zuletzt niedrigen Zahlen verwies das Krankenhaus auf eine schwere Erkrankung ihres Inhabers, gleichzeitig einer der Operateure. Die sich daraus ergebenden Umstrukturierungsprozesse gestalteten sich deutlich schwieriger und vor allem auch langwieriger als erwartet. Inzwischen sei aber ein Operateur angestellt und ein weiterer zunächst über das angeschlossene MVZ in das Unternehmen integriert worden.

Die Krankenkassenverbände akzeptierten dies nicht. Die Mindestmenge von 50 sei drei Jahre in Folge verfehlt worden, zuletzt zweimal sehr deutlich. Auf die Umstrukturierungen habe das Krankenhaus bereits für 2023 verwiesen gehabt.

Lesen sie auch

Krankenhaus reagierte auf Arzt-Problem

Das Krankenhaus klagte und stellte einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Wie schon das Sozialgericht Fulda gab nun auch das LSG dem statt. Die Ablehnung werde sich im Hauptverfahren voraussichtlich als rechtswidrig erweisen.

Danach müssen für die Prognose neben den zurückliegenden Zahlen auch die konkreten Prozesse im Krankenhaus berücksichtigt werden. Zwar könne ein Krankenhaus nicht jedes Jahr aufs Neue dieselben Defizite als „Entschuldigung“ vorbringen. Dies schließe es aber nicht aus, zwei Jahre in Folge auf „personelle und strukturelle Gründe“ zu verweisen, wenn das Krankenhaus sich erkennbar bemühe, frühere Defizite zu beseitigen.

Hier habe das Unternehmen auf die Arzt-Probleme reagiert und 2023 zwei Operateure eingestellt. Mit weiteren Ärzten stehe es in Verhandlungen. Nach den Vorgaben des G-BA müssten bei Nichterreichen der Mindestmenge „diesbezügliche Hindernisse (…) zeitnah beseitigt werden“. Genau darum habe sich hier das Krankenhaus mit bereits deutlichen Erfolgen bemüht. Damit setze sich der Ablehnungsbescheid der Kassen nicht auseinander, rügte das LSG in seinem unanfechtbaren Eilbeschluss. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Stuttgart.

Dauerkopfschmerzen kein Beleg für COVID-Impfschaden

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes