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Labor in Bayern wird komplizierter

Immer mehr Hausarztverträge in Bayern: Ab Juli gibt es im Freistaat acht davon. Das hat seine Schattenseiten. Denn für die Laboranforderungen bedeutet das: Es wird noch komplexer.

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Eine Menge Arbeit: Laboraufträge.

Eine Menge Arbeit: Laboraufträge.

© Mathias Ernert

MÜNCHEN (sto). Für Hausarztpraxen in Bayern, die sich bei mehreren Kassen in die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) eingeschrieben haben, ist es bei den Laboranforderungen komplizierter geworden.

Derzeit laufen in Bayern sechs Hausarztverträge. Ab 1. Juli, wenn der AOK-Hausarztvertrag und die Hausarztverträge mit den Ersatzkassen in Kraft treten, werden es dann acht sein.

"Leider sind diese Verträge in der Zusammensetzung ihrer Ziffernkränze bei den Laboruntersuchungen heterogen", bedauert der Münchner Laborarzt Dr. Fritz Staber.

Bei den Verträgen der LKK, der IKK, der IKK gesund plus, der Techniker Krankenkasse und der Bosch-BKK ist das gesamte Routinelabor (EBM-Ziffern des Kapitels 32.2, sowie Op-Vorbereitung und Check-up) mit der hausärztlichen Grundpauschale abgegolten, erläutert Staber.

Das bedeute, dass die Hausärzte die Laboranforderungen gegen Kostenumlage unter Verwendung des privatärztlichen LG-Anforderungsscheins von ihrer Laborgemeinschaft beziehen müssen. Muster 10a darf hier nicht verwendet werden.

Tischvorlage für Einsender

Umgekehrt ist es beim zum 1. April in Kraft getretenen BKK-Hausarztvertrag sowie bei den neuen Hausarztverträgen der AOK und der Ersatzkassen ab 1. Juli.

Sämtliche Laborziffern des Kapitels 32.2 sind nicht Bestandteil dieser Verträge und können wie bei allen anderen Kassenpatienten für die Praxis kostenneutral über den kassenärztlichen LG-Schein (Muster 10a) angefordert werden.

Die bei AOK, Ersatzkassen und BKK geltende Regelung befreie die Hausärzte vor der "eigentlich unzumutbaren Situation medizinisch notwendige Untersuchungen selbst bezahlen zu müssen", erklärt Laborarzt Staber.

Gleichwohl bleibe das Thema Laboranforderungen im Zusammenhang mit den neuen Hausarztverträgen in Bayern ausgesprochen komplex.

Daher habe das Labor Dr. Staber & Kollegen für seine Einsender eine Tischvorlage geschaffen, die helfen soll, Fehler bei den Laboranforderungen zu vermeiden.

Darüber hinaus sei das Praxislabor (das betrifft die EBM-Ziffern des Kapitels 32.1) bei allen Hausarztverträgen mit der kontaktabhängigen Grundpauschale abgegolten, so Staber.

Unter www.Labor-Staber.de können Ärzte die Tischvorlage des Labors Dr. Staber & Kollegen zum Thema Laborleistungen bei HzV-Verträgen in Bayern anfordern.

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