Neue Teststrategie

Laborärzte empfehlen, Antigentest im Labor zu bestätigen

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte betont die Fehleranfälligkeit von Antigen-Schnelltests und rät, die Tests nur unter Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) begrüßt die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV), warnt gleichzeitig aber vor „blindem Vertrauen in die neu eingesetzten Antigen-Schnelltests“. Sie dürfen nach Inkrafttreten der TestV künftig unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen. Die Tests seien „fehleranfällig“.

Damit folgt der BDL der Linie des Robert Koch-Instituts, das empfiehlt, positive Antigentests im PCR-Verfahren bestätigen zu lassen. „Neu und schneller bedeutet keinesfalls besser“, bewertet der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski das neue Antigen-Testverfahren. Die Empfehlung des Verbands lautet daher, Antigen-Schnelltests vor Ort nur von geschultem medizinischem Personal und unter Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu lassen.

Auch für Antigen-Schnelltests gelte es, sichere Testumgebungen zu schaffen, um die Ansteckungsgefahr für alles zu minimieren.

Die Fehlerhaftigkeit der Antigen-Test könnte laut BDL auch Konsequenzen im Umgang mit Meldungen an die Corona-Warn-App haben: „Eine Arztpraxis kann nicht melden und die Laborärzte wollen es nicht, weil die Schnelltests weniger zuverlässig sind“, so Bobrowski. Um die Epidemie einzudämmen, sei es aber wichtig, dass eindeutige Befunde erstellt werden und dass dann unmittelbar Maßnahmen zur Infektionsabwehr greifen. (mu)

Ihr Newsletter zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Influenza-Saison 2026/27

Bestellung von Grippe-Impfstoffen: jetzt!

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen