Länder wollen Arzneiversand beschneiden

Verschreibungspflichtige Medikamente sollen nicht mehr von Internet-Apotheken verschickt werden dürfen, fordert der Bundesrat. Der Vorstoß ist nicht der erste dieser Art. Wie erfolgsversprechend sind diese Pläne wirklich?

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Arzneimittel per Post verschicken - das will der Bundesrat verbieten.

Arzneimittel per Post verschicken - das will der Bundesrat verbieten.

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BERLIN (cw). Mit 38 Stimmen Mehrheit hat das Plenum des Bundesrates heute dem Antrag des Bundesrat-Gesundheitsausschusses zugestimmt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Die Bundesregierung hat jetzt sechs Wochen Zeit, eine Gegenäußerung zu dem Ansinnen der Länderkammer abzugeben.

Der Antrag, den seit 2004 in Deutschland erlaubten Versand verschreibungspflichtiger Medikamente wieder zurück zu nehmen, wurde im Zusammenhang der Beschlussfassung zur 6. AMG-Novelle ("Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften") gestellt.

Die Annahme kommt insofern überraschend, als vergleichbare frühere Initiativen der Länderkammer stets gescheitert sind.

Vom Gesundheitsausschuss wurde der Antrag mit Sicherheitsfragen im Interesse der Patienten begründet.

Bis dato ist aber noch kein Fall dokumentiert, der die Arzneimitttelsicherheit in Versandapotheken zu hinterfragen Anlass gäbe.

Experten sehen keine Chance für Versandverbot

Fachleute räumen einem Rx-Versandhandelsverbot keine allzu großen Chancen ein. So hat die Regierungskoalition inzwischen mehrmals den Versuch ad acta gelegt, Medikamentenabholstellen in Gewerbebetrieben (so genannte Pick-up-Stellen) zu verbieten.

Immer scheiterte das Ansinnen am Einspruch des Justizministeriums, das hierin einen unangemessenen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit sieht.

Die gleiche Argumentation kann allerdings auch für den schon viel länger praktizierten Rx-Versand gelten - und wurde so bereits mehrfach geltend gemacht:

Etwa in einem Gutachten des Bonner Rechtsprofessors Dr. Christian König oder von dem ehemaligen Justizminister Baden-Württembergs, Professor Ulrich Goll (FDP).

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