Mitgliederumfrage
GKV-Sparpläne: HNO-Ärzte wollen Sprechzeiten kürzen
Welche Folgen haben die GKV-Sparpläne für die HNO-Ärzte? Der Berufsverband hat sich bei seinen Mitgliedern umgehört: 80 Prozent planen, Sprechzeiten zu reduzieren, jeder zweite will Personal abbauen.
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Es wird gespart: Die Kürzungen im ambulanten Bereich sorgen bei den HNO-Ärzten für Existenznöte.
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Neumünster. 82 Prozent der HNO-Facharztpraxen planen angesichts der GKV-Sparpläne, ihre Sprechzeiten für Kassenpatienten zu kürzen. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage unter den Mitgliedern des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte (BVHNO), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach sieht sich mehr als die Hälfte gezwungen, Personal abzubauen. Über 80 Prozent gehen obendrein davon aus, die Privatsprechstunde auszubauen.
„Von den Kürzungen im ambulanten Bereich sind insbesondere HNO-Praxen mit vielen Akutpatienten betroffen. Es drohen längere Wartezeiten und eine medizinische Versorgung nach Kassenlage“, warnt der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte, Prof. Jan Löhler.
Besonders kritisch sieht der Verband die Streichung der Zuschläge für die schnelle Terminvermittlung (sog. TSVG-Regelungen) – ein zentrales Element des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Denn die extrabudgetäre TSVG-Vergütung spiele für 97 Prozent der HNO-Praxen eine wichtige oder sehr wichtige Rolle, heißt es. Die zusätzlichen Finanzmittel seien bislang in mehr Behandlungskapazitäten für GKV-Versicherte investiert worden: 77 Prozent verlängerten die Sprechzeiten.
Honorareinbruch von rund 44.000 Euro prognostiziert
Zwei Drittel der HNO-Praxen stellte neues Personal ein. 38 Prozent investierte in neue Geräte. „Das TSVG hat die Versorgung der HNO-Patientinnen und -Patienten verbessert und die fachärztliche Grundversorgung stabilisiert. Durch die Sparmaßnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung droht jetzt ein Honorareinbruch von über 44.000 Euro je HNO-Arzt im Jahr. Darauf werden die Praxen unweigerlich reagieren müssen“, hebt HNO-Präsident Löhler hervor. Wenn die Politik die ärztlichen Ausgaben an die GKV-Einnahmen koppele, müssten Leistungen für Kassenpatienten zwangsläufig begrenzt werden.
Zu dieser Einschätzung kommt auch die Blitzumfrage des BVHNO: Acht von zehn HNO-Praxen gehen aufgrund der Sparpläne davon aus, ab 2027 die Wochensprechstunden für Kassenpatienten reduzieren zu müssen. Die meisten planen eine Reduzierung um vier bis sechs Wochenstunden (42 Prozent). 18 Prozent gehen von einer Reduzierung von ein bis drei Stunden aus. Immerhin 14 Prozent wollen wöchentlich sogar sechs bis acht Stunden GKV-Sprechzeit streichen.
Drohender Stellenabbau
Durch den Umsatzeinbruch drohe außerdem ein Stellenabbau. Mehr als die Hälfte der befragten Praxen geht davon aus, mindestens eine Medizinische Fachangestellte (MFA) entlassen zu müssen.14 Prozent gaben an, außerdem künftig weniger ärztliches Personal in der Praxis anstellen zu können. „Die HNO-Heilkunde ist ein Fach mit besonders vielen akuten Behandlungsfällen. Acht von zehn Patienten werden ohne Überweisung versorgt. Deswegen wiegt der TSVG-Wegfall für die HNO-Patienten besonders schwer“, erklärt Löhler.
Als Konsequenz aus den Sparplänen der Bundesregierung ziehen 81 Prozent der HNO-Praxen einen Ausbau der Privatsprechstunden in Betracht. 28 Prozent denken der Umfrage zufolge an eine vorzeitige Praxisabgabe. Fast ein Viertel (24 Prozent) kann sich die Rückgabe der Kassenzulassung vorstellen.
An der Umfrage des BVHNO nahmen vom 30. April bis 6. Mai 2026 insgesamt 1.203 Mitglieder teil, was einer Rücklaufquote von circa 27 Prozent entspricht. Im HNO-Berufsverband sind etwa 75 Prozent aller ambulant tätigen HNO-Fachärzte organisiert. (kaha)






