Datenschutz

Landesbeauftragter gibt das Twittern auf

Twitter als Datenschutzproblem? Ein Landesdatenschutzbeauftragter steigt aus dem Kurznachrichtendienst wegen rechtlicher Bedenken aus.

Veröffentlicht:

Stuttgart. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink gibt wegen rechtlicher Bedenken seinen Twitter-Account auf. Er hatte dies zuvor auch in dem Kurznachrichtendienst mitgeteilt und angekündigt, den Account mit derzeit rund 5400 Followern zum 31. Januar 2020 zu löschen.

Grund hierfür sei, dass das Twittern nicht mit seiner Tätigkeit als Datenschützer vereinbar sei: Twitter sammele im Hintergrund Nutzerdaten. Er könne aber nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerks.

Juristischer Hintergrund ist eine inzwischen in deutsches Recht überführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Facebook: Demnach haben nicht nur die Betreiber sozialer Netzwerke – also etwa Facebook oder Twitter –, sondern auch die Nutzer Mitverantwortung für das, was sich dort abspielt.

„Das gilt dann aber nicht nur für eine Aufsichtsbehörde, sondern für alle Behörden und auch Privatunternehmen, die soziale Medien nutzen“, so Brink zur Nachrichtenagentur dpa. Alle Stellen müssten sich daher sehr genau überlegen, ob sie nicht seinem Beispiel folgen und sich aus den Netzwerken zurückziehen.

Brink kündigte an, im kommenden Jahr Gespräche mit Behörden zu führen und sich zuallererst an die Ministerien, aber auch etwa die Polizei und letztlich Unternehmen zu wenden. „Das werden schwierige Gespräche, weil sich alle an die sozialen Netzwerke gewöhnt haben.“ (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen