KBV-Zahlen
Leichtes Honorarplus im zwei Halbjahr 2017
Berlin. Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine leichte Steigerung ihrer durchschnittlichen Honorarumsätze verzeichnet. Im dritten Quartal betrug das durchschnittliche Plus 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, im vierten Quartal 1,2 Prozent je Arzt und Psychotherapeut. Dies geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich hat sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,8 Prozent bzw. 1,4 Prozent erhöht, der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist dabei um 3,2 Prozent bzw. 3,1 Prozent gestiegen.
Über alle Arztgruppen hinweg ist im dritten Quartal (im Vergleich zum Vorjahresquartal) je Arzt und Psychotherapeut die Zahl der Behandlungsfälle leicht gesunken. Es wurden 0,2 Prozent weniger Behandlungsfälle gezählt.
Während die Anzahl der Ärzte um 1,7 Prozent zunahm, stieg die Zahl der Behandlungsfälle um 1,6 Prozent, wie die KBV mitteilt. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall sei im dritten Quartal 2017 um 2,6 Prozent gestiegen.
Im letzten Quartal 2017 sank die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut im Vergleich zum Vorjahresquartal dann etwas stärker, nämllich um 1,1 Prozent. Dies ergibt sich nach KBV-Angaben aus der Zunahme der Anzahl der Ärzte um 1,8 Prozent mit gleichzeitigem Anstieg der Behandlungsfälle um nur 0,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall habe für das vierte Quartal 2017 ein Plus von 2,3 Prozent aufgewiesen.
Humangenetiker profitieren am meisten
Die größten Honorarzuwächse erzielten im dritten Quartal:
- Fachärzte für Humangenetik (+8,1 Prozent),
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (+7,4 Prozent) und
- Fachärzte für Neurochirurgie (+7,0)
Die größten Rückgänge des durchschnittlichen Honorarumsatzes gab es bei:
- Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (-2,4 Prozent) und
- Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie (-1,9 Prozent) auf.
Im vierten Quartal 2017 lag die Entwicklung des Honorarumsatzes laut KBV je Arzt fachspezifisch zwischen +6,5 Prozent und -4,3 Prozent. (run)
Honorarumsatz und Einkommen
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das ein Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte (51,6%).
- Steuerzahlungen (14,9 %)
- berufsständische Altersversorgung (7,1 %)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 %)
Quelle: KBV