Betrugsvorwurf gegen Klinik-MVZ

Leidtragende sind immer die Ärzte

Organisationsverschulden? Das kennt die Staatsanwaltschaft nicht. Sie ermittelt immer gegen Einzelpersonen. Das bekommen jetzt auch Berliner Kollegen zu spüren: Von den Ermittlungen gegen Berliner Klinik-MVZ sind gleich eine ganze Reihe von Ärzten betroffen. Der Vorwurf: Abrechnungsbetrug.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Verhandlung angelaufen? In Berlin müssen Ärzte darauf mitunter ein halbes Jahr und länger warten.

Verhandlung angelaufen? In Berlin müssen Ärzte darauf mitunter ein halbes Jahr und länger warten.

© Matthew Benoit/Fotolia.com

BERLIN. Von den Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug in den MVZ großer Krankenhäuser in Berlin sind sehr viele Ärzte betroffen.

Es gebe in jedem Ermittlungsverfahren "eine Vielzahl von Beschuldigten", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut Steltner derzeit gegen Ärzte von Helios, Vivantes und der Charité.

Das Verfahren gegen die Ärzte der DRK-Kliniken ist bereits gerichtsanhängig. Ein Verhandlungstermin ist aber auch mehr als ein halbes Jahr nach Erhebung der Anklage noch nicht festgesetzt. Das liegt zum Teil an den langen Fristen in diesem Bereich der Berliner Justiz.

Auch die Ermittlungsverfahren, die noch nicht zu einer Anklage geführt haben, dauern mitunter schon länger als ein Jahr. "Es ist eine Vielzahl von Daten gesichert worden. Die müssen erst ausgewertet werden", so Steltner.

Alle Fälle sind nach seinen Angaben ähnlich gelagert. Es geht nicht darum, dass abgerechnete Leistungen nicht erbracht worden sind, sondern darum, dass Ärzte sie erbracht haben sollen, die nicht dazu berechtigt waren.

Der Verdacht: "Über die Zulassungen haben andere Ärzte abgerechnet, um das Maximum aus der Zulassung herauszuholen", so Steltner. Dabei kennt die Staatsanwaltschaft kein Organisationsverschulden. "Wir ermitteln immer gegen Personen", stellte Steltner klar.

Klärungsbedarf bei der Weiterbildung

Der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ) betrachtet die Abrechnungsregeln als juristische Fallstricke für Krankenhausärzte bei der Leistungserbringung im Klinik-MVZ und fordert Änderungen.

Ähnlich sieht das der Marburger Bund Berlin/Brandenburg. MB-Regionalgeschäftsführer Rainer Felsberg spricht von einem "unklaren Rechtsraum". Der MB arbeitet derzeit an einer "Road Map", die Klinikärzten den Weg im Grenzland zwischen stationärer und ambulanter Leistungserbringung weisen soll.

Auch bei der Weiterbildung sieht Felsberg hier Klärungsbedarf. "Uns ist wichtig, dass man den Ärzten Rechtssicherheit schafft." Wie der BMVZ verweist auch er darauf, dass Leistungen in Klinik-MVZ oft in Teams erbracht würden.

"In der Radiologie ist das besonders schwer. Da sieht sich ein Team die Bilder an. Im Idealfall ist das bei der ambulanten Nachbetreuung das gleiche Team wie stationär- nur darf es dann nicht abgerechnet werden", so Felsberg mit Blick auf das Helios-MVZ.

Felsberg hofft, dass die außergerichtliche Einigung zwischen Helios und der KV sich auch für die betroffenen Ärzte positiv auswirkt.

"Wenn mit der Einigung anerkannt wird, dass die Falschabrechnung keine Betrugsabsicht war, dann muss das zu einer Einstellung des Strafverfahrens führen", sagte Felsberg.

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Kommentare
Dr. jens wasserberg 07.03.201308:26 Uhr

Die Rechtslage ist eindeutig - keine versteckte Klinikfinanzierung durch die Niedergelassenen

Die Rechtslage ist eindeutig. Der Erbringer der Leistung muss berechtigt sein, diese abzurechnen. Dann erhält er bei persönlicher Leistungserbringung das Honorar.
Wenn ein MVZ diese Leistung durch einen nicht berechtigten Arzt erbringen lassen will, dann erhält es dieses Honorar nicht. Würde es diese Leistung doch abrechnen dürfen, dann wäre das eine weitere eklatante Benachteiligung des ambulanten Sektors, denn dieser würde dann die Krankenhausärzte quersubventionieren.
Gerade die Radiologie ist stark an einer Ausgliederung ihrer Leistungen in den ambulanten Sektor interessiert, erhält man doch so ggf. eine doppelte Bezahlung via Fallpauschale UND Einzelleistung.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die KVen hier keine Aufweichung der gültigen Bestimmungen vornehmen. Die ambulante Medizin würde sonst zu einem Selbstbedienungsladen für die Klinikfinanzierung missbraucht werden.

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