Versicherungen

Leinen los – mit dem richtigen Versicherungsschutz

Für Motor- und Segelboote in Deutschland besteht keine Pflicht, eine Haftpflichtpolice abzuschließen. Auf die leichte Schulter nehmen, sollte man den Schutz trotzdem nicht – das könnte sonst teuer werden.

Von Christian Bellmann Veröffentlicht:
Ahoi: Ist man auf ausländischen Gewässern unterwegs, ist es wichtig, zu prüfen, ob der Vertrag die jeweiligen Mindestversicherungssummen des Landes erfüllt.

Ahoi: Ist man auf ausländischen Gewässern unterwegs, ist es wichtig, zu prüfen, ob der Vertrag die jeweiligen Mindestversicherungssummen des Landes erfüllt.

© apfelweile / Fotolia

Köln. Den Bootsausflug auf den Rhein hatte sich der Hobby-Skipper vermutlich anders vorgestellt. Er war einen Moment lang unaufmerksam, übersah eine Warnboje und fuhr sich in flachem Gewässer südlich von Koblenz fest. Die Feuerwehr musste mit einem Schiff anrücken und das Boot bergen. Der Besitzer hatte Glück im Unglück, denn er hatte eine Kaskoversicherung für sein Boot abgeschlossen. Außerdem waren keine anderen Boote und auch keine Personen zu Schaden gekommen.

Anders als bei Autos gibt es in Deutschland keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Segel- oder Motorboote abzuschließen. Ihre Besitzer sind aber gut beraten, das zu tun, um ein finanzielles Desaster zu vermeiden. Verursacht ein Bootsbesitzer einen Schaden bei Dritten, muss er als Verursacher dafür unbegrenzt haften. Auch Beschädigungen am eigenen Boot gehen oft ins Geld.

Andere Länder, andere Pflichten

Weil eine private Haftpflichtversicherung nur für Ruder-, Paddel- und Tretboote gilt, gibt es spezielle Policen für Motor- und Segelboote. „Die Deckungssumme sollte möglichst hoch sein“, rät Georg Schöpplein, Bootsversicherungsmakler aus Leverkusen. Üblich seien drei bis 15 Millionen Euro. Bei vielen Häfen und Werften ist eine Haftpflichtpolice ohnehin Voraussetzung. Bricht dort auf einem Boot ein Feuer aus, werden schnell andere Schiffe oder Gegenstände in der Umgebung in Mitleidenschaft gezogen.

In vielen anderen Ländern ist eine Haftpflichtpolice ohnehin vorgeschrieben. Ist man auf ausländischen Gewässern unterwegs, ist es wichtig, zu prüfen, ob der Vertrag die jeweiligen Mindestversicherungssummen des Landes erfüllt. Die Unterschiede sind groß, sagt Schöpplein. Italien verlangt eine Haftpflichtpolice mit mindestens sechs Millionen Euro Deckungssumme für Personenschäden und 1,2 Millionen Euro für Sachschäden, auch Binnenseen. In Kroatien dagegen reichen rund 460.000 Euro.

Bootsbesitzer sollten eine Allgefahrendeckung wählen. Damit ist alles versichert, was im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen ist.

Andreas Medicus, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Schomacker

Auch die Kosten für ein gesunkenes Boot sollte nicht unterschätzt werden. „Selbst wenn ein Kunde den Verlust des Bootes finanziell verkraften können, denken viele nicht an die Kosten für eine mögliche Bergung“, sagt Andreas Medicus, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Schomacker aus Hamburg.

Die gute Nachricht für diejenigen, die dieses vergleichsweise kostspielige Hobby betreiben: „Ein Boot zu versichern ist nicht teuer, im Verhältnis zu den Leistungen sind diese Policen viel günstiger als bei Autos“, sagt er. Die Prämienhöhe ist von vielen Faktoren abhängig wie Bauart, Fahrgebiet, Leistung, Segelfläche, Geschwindigkeit sowie Wert und Alter. Für ein 25.000 Euro teures Boot kosten die Versicherung von Schäden am eigenen Boot und bei Dritten meistens weniger als 500 Euro im Jahr.

Vergleiche nur schwer möglich

Bootsbesitzer können – wie beim Auto – Schäden am eigenen Boot mit einer Kaskoversicherung abdecken, beispielsweise wenn es aufgrund läuft oder sich vom Steg löst, Wasser eindringt oder der Blitz einschlägt. Laut Medicus von Schomacker sind dabei drei Punkte besonders wichtig:

  • „Bootsbesitzer sollten eine Allgefahrendeckung wählen. Damit ist alles versichert, was im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen ist.“
  • Außerdem sollten sie darauf achten, dass sie beim Totalschaden ihres Bootes laut Vertrag die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Im Fachjargon heißt das ‚unanfechtbare feste Taxe‘ oder auch ‚Neuwertentschädigung‘.
  • Der Vertrag sollte dem Versicherer auch keine Abzüge gestatten, wenn nach einem Schaden etwas Altes durch etwas Neues ersetzt werden muss. „Schlägt der Blitz ein und zerstört ein elektronisches Gerät, sollte der Versicherer den Neupreis zahlen und nicht nur den Zeitwert“, so Medicus.

Es gibt nur wenige Versicherer, die im großen Stil Bootsversicherungen anbieten. Das sind beispielsweise Allianz, Gothaer, Mannheimer, Helvetia und Nürnberger. Einen guten Tarif zu finden, ist dennoch nicht leicht.

„Man kann den Preis vergleichen, die Bedingungen lassen sich oft aber nur schwer durchblicken“, sagt Schöpplein. Das Problem: Im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten gibt es für Bootspolicen keine Musterbedingungen, an denen sich die Anbieter orientieren. Somit entwickelt jede Gesellschaft ihre eigenen Vertragskonditionen – und die unterscheiden sich teilweise erheblich.

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