Der Arzt und das Recht

Lifestyle-Präparate - der GBA muß entscheiden

Lifestyle-Präparate, durch die hauptsächlich nur die Lebensqualität der Patienten erhöht werden soll, können nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Doch was ist, wenn Medikamente auf den Markt kommen, die dem Lifestyle-Bereich recht nahe sind, aber noch nicht in den Arzneimittel-Richtlinien gelistet sind? Dann können Ärzte diese Präparate auf Kassenrezept verschreiben. Voraussetzung: Die medizinische Notwendigkeit muß im Vordergrund stehen, nicht die Steigerung der Lebensqualität für den Patienten.

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