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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Lunapharm-Geschäftsführerin zu Haftstrafe verurteilt

Die Geschäftsführerin des Brandenburger Pharmagroßhändlers Lunapharm muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Sie hatte zwischen 2015 und 2018 illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt.

Veröffentlicht:

Potsdam. Im Prozess zum Medikamenten-Skandal um den Brandenburger Pharma-Großhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte am Vormittag wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig.

Die Kammer sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt hat. Die Frau hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte.

Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten. Dennoch seien aus Sicht des Gerichts bis Juli 2018 weitere Lieferungen aus dieser Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. (dpa)

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