Arzneimittelskandal

Lunapharm-Prozess: Chefin weist alle Vorwürfe zurück

Der Verdacht gegen den Pharmahändler Lunapharm, im Re-Import gegen Arzneimittelrecht verstoßen zu haben, kostete 2017 die Brandenburgische Gesundheitsministerin Diana Golze den Job. Vor Gericht wehrt sich die Firmenchefin gegen die Vorwürfe.

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Prozessauftakt in Potsdam: Die Geschäftsführerin des Re-Importeurs Lunapharm, Susanne Krautz-Zeitel (hier im Bild), muss sich des Vorwurfs erwehren, im Handel mit importierten Krebsmitteln gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben verstoßen zu haben.

Prozessauftakt in Potsdam: Die Geschäftsführerin des Re-Importeurs Lunapharm, Susanne Krautz-Zeitel (hier im Bild), muss sich des Vorwurfs erwehren, im Handel mit importierten Krebsmitteln gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben verstoßen zu haben.

© Bernd Settnik/dpa

Potsdam. Im Prozess gegen den brandenburgischen Pharma-Großhändler Lunapharm hat die angeklagte Geschäftsführerin die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zurückgewiesen. „Ich bin überzeugt, dass ich mich nicht rechtswidrig verhalten habe“, sagte die 56-jährige Susanne Krautz-Zeitel am Freitag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Potsdam.

In einer umfangreichen Erklärung schilderte die Geschäftsführerin, dass sie nur mit den erforderlichen Genehmigungen Handel mit günstigen Arzneimitteln aus dem EU-Ausland betrieben habe. „Aus meiner Sicht ist hier nichts getäuscht worden“, betonte Krautz-Zeitel. Die Medikamente seien in allen Fällen vollkommen in Ordnung und wirksam gewesen.

Laut Anklage soll die Geschäftsführerin zwischen 2015 und 2018 Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar war dieser Handel vom Landesgesundheitsamt im Mai 2017 verboten worden, trotzdem seien bis Juli 2018 weitere Lieferungen aus dieser Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, weil der Lieferweg bewusst falsch angegeben worden sei. Wegen falscher Angaben zum Vertriebsweg gelten die Medikamente aus Sicht der Staatsanwaltschaft als gefälscht. Dazu ist ein Rechtsanwalt aus Hessen als mutmaßlicher Mittäter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, dass die Krebsmedikamente unwirksam oder schädlich gewesen wären.

Im Sommer 2018 hatte ein Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ den Fall öffentlich gemacht. Dabei wurde auch über Untersuchungen in Griechenland wegen angeblichen Diebstahls und falscher Lagerung von Krebsmedikamenten berichtet. Daraufhin habe ihr das Landesgesundheitsamt den Handel und die Herstellung von Arzneien verboten, klagte die Geschäftsführerin: „Nur aufgrund der Vorwürfe in einer Fernsehsendung.“ Seitdem habe sie faktisch Berufsverbot und müsse vom Einkommen ihres Ehemanns leben.

Krautz-Zeitel berief sich drauf, dass sie auf Wunsch des Landesgesundheitsamts auf den Vertriebspartner in Zypern umgeschwenkt sei. Wenn dieser die Medikamente wieder von der zweifelhaften griechischen Apotheke bezogen haben sollte, sei ihr das nicht anzulasten.

Nicht gewusst, von wo aus die Ware verschickt wurde

Das Unternehmen „war mein Vertragspartner mit allen erforderlichen Genehmigungen und ich muss nicht nachprüfen, woher dieser die Medikamente bezieht“, so Krautz-Zeitel. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft beteuerte die Angeklagte auch, sie habe nicht gewusst, von welchem Ort aus die Medikamente verschickt wurden: „Die Übergabe erfolgte bei uns im Haus.“,

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste im August 2018 zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt angeblich trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht eingeschritten sein soll. Dafür hatte Golze die politische Verantwortung übernommen.

Für den Prozess sind noch 18 Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte Anfang März gesprochen werden. (dpa)

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