Personalführung

MFA müssen ihre Arbeitszeit erfassen

Stechuhren könnten in Arztpraxen bald Alltag werden. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt in einem aktuellen Urteil die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

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MFA und angestellte Ärzte könnten künftig ihre Arbeitszeit anhand einer Stechuhr erfassen.

MFA und angestellte Ärzte könnten künftig ihre Arbeitszeit anhand einer Stechuhr erfassen.

© PCS Systemtechnik / dpa / picture alliance

Erfurt. Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. (dpa)

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