Recht

Magnetschmuck nicht aus der Apotheke

Bundesverwaltungsgericht: Es fehlt an einem greifbaren gesundheitlichen Nutzen.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Magnetschmuck hat in einer Apotheke nichts zu suchen. Er gehört "nicht zu den apothekenüblichen Waren" und darf daher in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es fehle an einem greifbaren gesundheitlichen Nutzen.

Es wies damit die Klage eines Apothekers aus Hamm gegen ein Verkaufsverbot durch die Stadt Hamm ab.

Die mit Magneten versehenen Schmuckstücke gehörten "nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke".

Sie seien weder Arzneimittel noch Medizinprodukt und erfüllten auch sonst nicht die Voraussetzung einer apothekenüblichen Ware, befanden die Leipziger Richter.

Apothekenbetriebsordnung deckt Magnetschmuck nicht ab

Apothekenüblich seien laut Apothekenbetriebsordnung "Gegenstände, die der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen oder diese fördern". Das Produkt müsse also "objektiv geeignet sein, die menschliche Gesundheit positiv zu beeinflussen".

Dies treffe auf Magnetschmuck nicht zu, so das Bundesverwaltungsgericht.

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen lasse sich "die behauptete positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehen".

Es gebe keine tragfähige Erklärung und keine belastbaren Erkenntnisse, die über den Placebo-Effekt hinaus eine Wirksamkeit von Magnetschmuck belegen könnten.

Verkaufsverbot verletzt Berufsfreiheit nicht

Die Berufsfreiheit werde durch das Verkaufsverbot nicht verletzt. Denn die Beschränkung des Warensortiments auf Arzneimittel, Medizinprodukte und andere "apothekenübliche Waren" sei "durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig", urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Dies schütze das Vertrauen der Kunden, "in der Apotheke Erzeugnisse mit einem tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen zu erhalten". (mwo)

Az.: 3 C 15.12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick