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EBM-Reform zum 1. April

Mehr Geld für Psychotherapeuten

Die Selbstverwaltung hat neue EBM-Zuschläge für psychotherapeutische Kurzzeitbehandlungen beschlossen. Sie gelten ab 1. April.

Veröffentlicht:

Berlin. Psychotherapeuten winkt ab April mehr Geld: Das Honorar für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie wird um 15 Prozent angehoben.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, werden dazu neue Zuschlagsziffern für Einzel- und Gruppensitzungen eingeführt. Wie weitere aktuelle Beschlüsse des Bewertungsausschusses ist auch dieser Stand Freitag noch nicht öffentlich einzusehen.

Die KBV gibt auf ihrer Website jedoch einen Überblick über die neuen Zuschlagsziffern 35591 (Einzelbehandlung, 139 Punkte) und 35593-35599 (Gruppenbehandlungen, abgestaffelt 138-80 Punkte) sowie die zugeordneten Kurzzeittherapie-Positionen.

Wie es weiter heißt, lassen sich die neuen Zuschläge auch ansetzen, wenn bereits eine Akutbehandlung stattgefunden hat und darüber hinaus in beiden Kontingenten der Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2), jedoch nur maximal zehn Mal im Krankheitsfall.

Außerdem kann bei einer Einzelbehandlung der Zuschlag (GOP 35591) auch dann erhoben werden, wenn die Behandlung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt. (cw)

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