Mehrere Tarife in einer Klinik: das geht

ERFURT (mwo).Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will den "Grundsatz der Tarifeinheit" aufgeben. Mit einem am Mittwoch in Erfurt bekanntgegebenen Beschluss zu zwei Klinikärzten schloss sich der Zehnte BAG- Senat dem Vierten Senat an und machte so den Weg für die Änderung frei.

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Der bisherige Grundsatz der Tarifeinheit sei von der Wirklichkeit in den Kliniken "längst überholt", so die Richter.

Der bisherige Grundsatz der Tarifeinheit sei von der Wirklichkeit in den Kliniken "längst überholt", so die Richter.

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Danach sollen in Kliniken künftig Tarifverträge von Verdi und der Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund (MB) nebeneinander bestehen können. Der MB begrüßte die Erfurter Entscheidungen. Der bisherige Grundsatz der Tarifeinheit sei von der Wirklichkeit in den Kliniken "längst überholt".

Im Fall zweier Ärzte hatte im Januar der Vierte BAG-Senat den bisherigen Grundsatz "ein Betrieb, ein Tarif" für unvereinbar mit geltendem Recht gehalten. Das Gesetz ordne die Wirksamkeit von Tarifverträgen für die jeweiligen Verbandsmitglieder "zwingend und unmittelbar" an. Dem schloss sich nun derebenfalls für Tariffragen zuständige Zehnte Senat an. Es gebe "keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können". Voraussichtlich noch in diesem Jahr kann nun der Vierte Senat die bisherige Rechtsprechung ändern.

In den konkreten Fällen sind ein Arzt in Mannheim und eine Ärztin im badischen Rastatt Mitglied der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), die Kliniken wandten aber auf alle Beschäftigten den mit Verdi vereinbarten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Der MB hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet. Nach der neuen Rechtsprechung waren die MB-Ärzte bis September 2005 nach dem BAT zu vergüten, den auch der MB unterzeichnet hatte.

Az.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10

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